FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Fachbegriffe aus dem Bereich Sanierung, Eigenverwaltung und Insolvenz

FAQ2023-11-21T15:35:03+01:00

Hier finden Sie Antworten.

Insolvenz- und Sanierungsfragen können für Unternehmer eine große Herausforderung darstellen. Auf dieser Seite haben wir eine Liste mit häufig gestellten Fragen zum Thema Insolvenz- und Sanierungsberatung zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen zu Eigenverwaltung und Sanierung

Ablauf einer Eigenverwaltung2023-11-21T09:56:54+01:00

Wie läuft ein Eigenverwaltungsverfahren ab?

Der Einstieg in das Eigenverwaltungsverfahren beginnt mit einer Entscheidung des zuständigen Richters am Insolvenzgericht. In Fällen, bei denen der Richter Zweifel hat, ob die Eigenverwaltung erfolgversprechend ist, kann er einen Gutachter hinzuziehen. Ein gut vorbereiteter und formulierter Antrag auf Eigenverwaltung erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter den Antrag positiv und ohne Hinzuziehung eines Gutachters beschließt.

Nach dem Antrag beim Gericht wird ein vorläufiges Verfahren durchgeführt, um erste Maßnahmen einzuleiten, Gläubigerrechte zu schützen und die Vorbereitungen für die Insolvenzgeldzahlungen und die Insolvenzeröffnung abzuschließen. Nach einem Zeitraum von spätestens drei Monaten wird das Verfahren eröffnet und operative Sanierungsmaßnahmen können intensiviert werden.

Im Rahmen des Insolvenzrechts werden Anfechtungstatbestände erfasst und überprüft, eine notwendige Berichterstattung wird erstellt und ein Insolvenzplan wird entwickelt und verfasst. Nach Einreichung des Insolvenzplanes beim Gericht wird dieser von den Gläubigern geprüft. Wenn eine gesetzlich festgelegte Mehrheit der Gläubiger dem Plan zustimmt, werden die Forderungen der Gläubiger entsprechend der im Plan festgesetzten Quote ausgezahlt.

Dauer einer Eigenverwaltung2023-11-21T09:56:54+01:00

Wie lange dauert ein Eigenverwaltungsverfahren?

Im Durchschnitt dauert das Eigenverwaltungsverfahren, je nach Umfang und Schwierigkeit der Sanierung, zwischen 6 und 12 Monaten. Es ist jedoch zu beachten, dass es von Faktoren wie der Größe und Komplexität des Unternehmens, sowie dem Umfang der notwendigen Maßnahmen abhängig ist.

Drohende Zahlungsunfähigkeit2023-11-21T09:56:52+01:00

Was ist unter einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu verstehen?

Die drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass ein Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage sein wird, seine finanziellen Verpflichtungen wie beispielsweise Löhne, Rechnungen oder Kredite rechtzeitig und vollständig zu erfüllen. Dies kann auf eine finanzielle Krise, eine Verschlechterung der Marktlage oder andere Faktoren zurückzuführen sein. Es ist wichtig, frühzeitig auf Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu achten, um gegebenenfalls rechtzeitig reagieren und Abhilfe schaffen zu können.

ESUG2023-11-21T09:56:54+01:00

Wofür steht ESUG?

Das „Gesetz über die Eigenverwaltung in einer GmbH“ (kurz: ESUG) ist ein deutsches Gesetz, das die Möglichkeit der Eigenverwaltung für GmbHs regelt. Eigenverwaltung bedeutet, dass das Unternehmen selbst bestimmt, wer für seine Geschäftsführung verantwortlich ist und wie es seine Geschäfte führt.
Das ESUG, das im Jahr 2008 in Kraft getreten ist, soll kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) mehr Flexibilität und Eigenständigkeit in der Geschäftsführung geben, und das Insolvenzrisiko reduzieren. Zuvor war es in Deutschland üblich, dass ein Gericht bei einer Insolvenz einen Insolvenzverwalter bestimmte. Mit dem ESUG können GmbHs nun selbst bestimmen, wer ihre Geschäfte führt, solange sie über ausreichende Finanzmittel verfügen, um ihre Verbindlichkeiten zu begleichen.

Das ESUG ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesellschaftsrechts und ermöglicht es GmbHs, ihre Geschäfte effizienter und unabhängiger zu führen.

Gläubigerausschuss2023-11-21T09:56:51+01:00

Was ist der Gläubigerausschuss?

Ein Gläubigerausschuss ist eine Gruppe von Gläubigern in einem Insolvenzverfahren, die ihre Interessen vertreten und auf den Fortgang des Verfahrens Einfluss nehmen können. Der Gläubigerausschuss wird in bestimmten Insolvenzverfahren, wie etwa bei einer Regelinsolvenz oder einem Schutzschirmverfahren, eingesetzt und besteht aus Gläubigern, die eine bestimmte Mindestforderung geltend machen können. Er hat die Aufgabe, die Interessen aller Gläubiger zu vertreten, die Entscheidungen des Insolvenzverwalters und des Gerichts zu überwachen und bei Bedarf Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Somit ist der Gläubigerausschuss ein wichtiger Akteur im Insolvenzverfahren und trägt dazu bei, dass das Verfahren für alle Beteiligten fair und gerecht verläuft.

Gläubigerversammlung2023-11-21T09:56:50+01:00

Was ist die Gläubigerversammlung?

Eine Gläubigerversammlung ist ein formales Treffen von Gläubigern eines insolventen Unternehmens. Diese Versammlungen werden während eines Insolvenzverfahrens abgehalten und dienen dazu, die Gläubiger über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen und Entscheidungen zu treffen. Die Gläubigerversammlung wird von einem Insolvenzverwalter oder einem Sachwalter geleitet und kann eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Insolvenzverfahrens und der Verteilung der Vermögenswerte des Unternehmens an die Gläubiger spielen.

IDW S6 Gutachten2023-11-21T09:56:52+01:00

Was ist ein IDW S6 Gutachten?

Ein Sanierungsgutachten IDW S6 ist ein Gutachten, das im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erstellt wird. Es soll helfen, eine Einschätzung über die finanzielle Lage und die Erfolgsaussichten eines Unternehmens zu geben. Es dient somit als Entscheidungsgrundlage für Gläubiger, Unternehmer und Gerichte. Das Gutachten wird von einem unabhängigen Gutachter erstellt und muss den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entsprechen.

Die Regelungen des IDW S6 legen fest, welche Inhalte und Anforderungen ein solches Gutachten erfüllen muss. Es dient als Basis für die weitere Vorgehensweise und trägt somit zur Stabilisierung und Rettung des Unternehmens bei.

Insolvenz in Eigenverwaltung2023-02-10T10:52:15+01:00

Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

„Insolvenz in Eigenverwaltung“ bedeutet, dass bei einer drohenden Insolvenz, das Unternehmen durch den Schuldner selbst geführt wird, statt durch einen Insolvenzverwalter. Die Option der Eigenverwaltung ist eine Möglichkeit, ein Unternehmen zu sanieren und zu reorganisieren, wenn die Insolvenz unvermeidbar ist, aber das Unternehmen immer noch einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine positive Zukunftsperspektive hat. Diese Art der Insolvenz ermöglicht es dem Schuldner, die Kontrolle über sein Unternehmen zu behalten, indem er die Verfügungsgewalt und Finanzhoheit behält.

Im Gegensatz zum traditionellen Insolvenzverfahren, bei dem die Führung des Unternehmens an den Insolvenzverwalter übertragen wird, bleibt der Schuldner in der Eigenverwaltung Herr des Geschehens.

Insolvenzplan2023-11-21T09:56:53+01:00

Was ist ein Insolvenzplan?

Ein Insolvenzplan ist ein wichtiges Element im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, mit dem Ziel, eine Übereinkunft zwischen einem Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und seinen Gläubigern zu erreichen. Der Insolvenzplan beschreibt, wie die Schulden des Unternehmens bezahlt werden sollen und welche Bedingungen die Gläubiger akzeptieren müssen.

Nach der Annahme des Insolvenzplans und einem Beschluss des Gerichts wird das Insolvenzverfahren beendet und das Unternehmen wird wieder handlungsfähig. Der Insolvenzplan markiert den Abschluss des Sanierungsprozesses und stellt eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern dar.

Insolvenzverschleppung2023-11-21T09:56:53+01:00

Was bedeutet Insolvenzverschleppung?

Kapitalgesellschaften, wie GmbH, AG und UG, haben gemäß Gesetz die Pflicht, die Insolvenz umgehend und ohne schuldhaftes Zögern anzumelden, sobald sie von ihrer bestehenden oder bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit Kenntnis erlangen.

Eine Verzögerung bei der Insolvenzmeldung wird als Insolvenzverschleppung bezeichnet und kann als Straftat mit möglichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Insolvenzverwalter2023-11-21T09:56:50+01:00

Was ist ein Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter ist eine fachkundige Person, die vom Insolvenzgericht bestellt wird, um das Vermögen eines insolventen Unternehmens zu verwalten. Er hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Vermögen möglichst effizient und gerecht verkauft wird, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen. Der Insolvenzverwalter hat dabei umfassende Befugnisse und ist zuständig für die Überwachung und Verwaltung des Insolvenzverfahrens. Dazu gehören Aufgaben wie die Überwachung des Geschäftskontos, die Überprüfung von Verträgen und Geschäftstransaktionen und die Überwachung der Maßnahmen, die zur Beilegung der Insolvenz notwendig sind.

Sachwalter2023-11-21T09:56:51+01:00

Was ist ein Sachwalter?

Der Sachwalter hat eine bedeutende Rolle in einem Eigenverwaltungsverfahren. Er wird vom Insolvenzgericht ernannt, um sicherzustellen, dass die Rechte der Gläubiger im Verfahren respektiert werden und dass alle Schritte innerhalb des Insolvenzrechts durchgeführt werden. In dieser Hinsicht fungiert er als Überwacher, ohne dass er jedoch üblicherweise Macht hat, die nach außen wirkt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen das Gericht dem Sachwalter die Aufgabe überträgt, die Gläubiger über den Fortgang des Verfahrens zu informieren und eine Forderungstabelle zu führen.

Der Sachwalter muss seine Pflichten unparteiisch und neutral ausführen, immer im Interesse aller Gläubiger. Er ist verantwortlich gegenüber den Gläubigerorganen (Gläubigerausschuss, Gläubigerversammlung) und unterliegt der Aufsicht des Gerichts. Es ist wichtig, dass er sich stets an die Regeln hält und die Interessen aller Gläubiger gewahrt bleiben.

Schutzschirmverfahren2023-11-21T09:56:50+01:00

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Ein Schutzschirmverfahren ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts, das Unternehmen in einer schwierigen finanziellen Lage ermöglicht, eine Lösung für ihre Schulden zu finden, ohne dass sie sich sofort in die Insolvenz begeben müssen. Im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens wird ein Unternehmen unter Schutz gestellt, indem es vorübergehende Befreiung von Gläubigerforderungen erhält. Dies ermöglicht dem Unternehmen, Zeit und Ressourcen für eine Sanierung oder eine Umstrukturierung zu nutzen.

Der Schutz kann nur dann gewährt werden, wenn das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose hat und wenn das Insolvenzgericht von der Möglichkeit einer Sanierung überzeugt ist. Ein Schutzschirmverfahren kann entweder als Eigenverwaltungsverfahren oder als Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden.

Ãœberschuldung2023-11-21T09:56:53+01:00

Was bedeutet Ãœberschuldung?

Eine Überschuldung ist eine finanzielle Situation, in der das Vermögen eines Schuldners nicht mehr ausreicht, um seine bestehenden Verbindlichkeiten zu decken. Dies kann auf einer Überprüfung der Finanzen mittels einer bilanziellen Überschuldungsbilanz festgestellt werden: Wenn die Schulden durch das vorhandene Vermögen nicht mehr gedeckt werden, liegt eine Überschuldung vor.

Ãœbertragende Sanierung2023-11-21T09:56:49+01:00

Was bedeutet übertragende Sanierung?

Eine übertragende Sanierung ist eine Art von Insolvenzverfahren, bei der das Unternehmen weiterbetrieben wird, anstatt es zu liquidieren. Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren und es so zu stabilisieren, dass es in Zukunft wieder profitabel wird. Im Rahmen einer übertragenden Sanierung werden Vermögenswerte, Schulden und Verbindlichkeiten auf eine neue Rechtsperson übertragen. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, sich von seinen alten Schulden zu befreien und einen Neuanfang zu machen. Der Vorteil einer übertragenden Sanierung besteht darin, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortsetzen und Arbeitsplätze erhalten kann, anstatt sie zu verlieren.

Unternehmenskrise2023-11-21T09:56:53+01:00

Unternehmenskrise: Eine kritische Phase für jedes Unternehmen

Eine Unternehmenskrise beschreibt eine Situation, in der das Unternehmen negative Entwicklungen im Bereich Profitabilität und Zahlungsfähigkeit erlebt. Hierbei steht das Überleben des Unternehmens auf dem Spiel und es ist wichtig, schnell zu handeln. Es kann viele verschiedene Faktoren geben, die zu einer Krise führen, wie beispielsweise Pfändungen, Mahnungen, Liquiditätsprobleme oder eine ungünstige Wirtschaftslage.

Unsere Unterstützung bei einer Unternehmenskrise

Wenn Sie sich in einer Unternehmenskrise befinden und den Überblick verloren haben, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung der Lage, der Erstellung von Sanierungskonzepten, bei Bankengesprächen und bei der Verhandlung mit Gläubigern. Wir sind Ihr Partner in schwierigen Zeiten und unterstützen Sie bei der Überwindung der Krise. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs bringt.

Unternehmenssanierung2023-11-21T09:56:52+01:00

Unternehmenssanierung

Eine Unternehmenssanierung bezieht sich auf den Prozess, das Unternehmen wieder auf einen stabilen und profitablen Kurs zu bringen. Hierbei geht es um mehr als nur den Erhalt des Unternehmens, sondern auch um den Schutz der Interessen des Unternehmers. Es gibt verschiedene Wege eine erfolgreiche Sanierung durchzuführen, wie zum Beispiel die Verhinderung einer Insolvenz, die geordnete Abwicklung einer Insolvenz oder die Förderung einer Fortführung. Diese kann innerhalb eines Insolvenzplanverfahrens oder durch eine übertragende Sanierung realisiert werden. Es ist wichtig, eine individuelle Lösung zu finden, die den Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens entspricht.

Unterschied zwischen Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss2023-11-21T09:56:50+01:00

Was ist der Unterschied zwischen Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss?

Der Gläubigerausschuss und die Gläubigerversammlung sind zwei unterschiedliche Gremien, die im Rahmen einer Insolvenz bestehen können. Der Gläubigerausschuss leistet Unterstützung für den Insolvenzverwalter, während die Gläubigerversammlung das höchste beschlussfassende Gremium im Rahmen einer Insolvenz ist.

Unterschied zwischen Insolvenzverwalter und Sachwalter2023-11-21T09:56:51+01:00

Was ist der Unterschied zwischen einem Insolvenzverwalter und einem Sachwalter?

Ein Insolvenzverwalter und ein Sachwalter sind beide an der Abwicklung einer Insolvenz beteiligt, haben jedoch unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse.

Der Insolvenzverwalter ist eine Person, die vom Insolvenzgericht bestellt wird, um das Vermögen eines insolventen Unternehmens zu verwalten und es so zu veräußern, dass die Gläubiger so weit wie möglich befriedigt werden. Er ist verantwortlich für die Verwaltung und Überwachung des Insolvenzverfahrens und hat weitreichende Befugnisse, einschließlich der Überwachung des Geschäftskontos, der Überprüfung von Verträgen und Geschäftstransaktionen und der Überwachung der Arbeiten, die zur Beilegung der Insolvenz notwendig sind.

Der Sachwalter hingegen wird in bestimmten Fällen, wie dem Eigenverwaltungsverfahren, eingesetzt und hat eine andere Rolle als der Insolvenzverwalter. Er überwacht das Verfahren und stellt sicher, dass die Rechte der Gläubiger gewahrt werden und dass das Verfahren in Übereinstimmung mit dem Insolvenzrecht durchgeführt wird. Der Sachwalter hat jedoch keine umfassenden Befugnisse wie ein Insolvenzverwalter und ist eher eine Art Kontrolleur, der dafür verantwortlich ist, dass das Eigenverwaltungsverfahren rechtmäßig und ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Zusammengefasst hat der Insolvenzverwalter eine aktivere Rolle im Insolvenzverfahren, während der Sachwalter eine überwachende Rolle hat und dafür sorgt, dass das Verfahren in Übereinstimmung mit dem Gesetz abläuft.

Zahlungsunfähigkeit2023-11-21T09:56:51+01:00

Was heißt Zahlungsunfähig?

Wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen wie beispielsweise Löhne, Steuern, Rechnungen und Kredite rechtzeitig und in voller Höhe zu bezahlen, liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass der Schuldner über eine unzureichende Liquidität (verfügbares Geld) verfügt oder dass seine Einkünfte nicht ausreichend sind, um seine Ausgaben zu decken. In einem solchen Fall droht eine Insolvenz, bei der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann.

In der Regel ist von Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners auszugehen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat.

Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen2023-11-21T09:56:52+01:00

Ab wann gilt ein Unternehmen als zahlungsunfähig?

Ein Unternehmen (GmbH, Ltd. oder AG) kann als zahlungsunfähig bezeichnet werden, wenn es seine fälligen Zahlungspflichten aufgrund eines Mangels an verfügbarem Kapital und Liquidität nicht erfüllen kann. Um zu bestimmen, ob es zahlungsunfähig ist, müssen mehrere Faktoren betrachtet werden, darunter die Höhe der fälligen Zahlungspflichten, verfügbare Finanzmittel und eventuelle zusätzliche Liquiditätsquellen, wie Kredite. Ein Indikator für Zahlungsunfähigkeit kann sein, wenn das Unternehmen mehr als 10 % seiner Gesamtverbindlichkeiten innerhalb von 3 Wochen nicht mehr bezahlen kann.

Häufig gestellte Fragen zu StaRUG

Antragsberechtigung StaRUG2023-11-21T15:26:09+01:00

Wer kann ein Verfahren nach dem StaRUG anzeigen/einleiten?

Jede insolvenzfähige Person mit Ausnahme nicht unternehmerisch tätiger natürlicher Personen. Die Einleitung ist nur für das eigene Unternehmen möglich, es ist also anders als beim Insolvenzverfahren nicht möglich als Gläubiger einen entsprechenden Antrag gegen ein anderes Unternehmen zu stellen.

Wann kann ein Verfahren nach dem StaRUG angezeigt/eingeleitet werden?
Ein Verfahren nach dem StaRUG kann mit Eintritt des Insolvenzgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Unternehmen, bei denen bereits die Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, können die Instrumente des StaRUG nicht in Anspruch nehmen. Für diese Unternehmen kommt ausschließlich eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Betracht.

Das eigentliche Verfahren beginnt mit der Aufstellung eines Restrukturierungsplans, den die betroffenen Gläubiger mit qualifizierter Mehrheit annehmen müssen. Dies kann in einem gerichtlichen Verfahren oder außergerichtlich geschehen. Will das Unternehmen das gerichtliche Verfahren in Anspruch nehmen, muss es das Restrukturierungsvorhaben bei dem zuständigen Restrukturierungsgericht (§ 31 Abs. 1 StaRUG) anzeigen. Der Anzeige ist der Entwurf eines Restrukturierungsplans oder ein Konzept für die Restrukturierung, eine Darstellung des Stands der Verhandlungen mit den Gläubigern sowie eine Darstellung der zur Sicherstellung der Umsetzung getroffenen Vorkehrungen beizufügen (§ 31 Abs. 2 StaRUG). Die Anzeige hat, ohne dass es hierfür einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, zur Folge, dass die Restrukturierungssache rechtshängig wird und für dessen Umsetzung die Instrumente des StaRUG in Anspruch genommen werden können (§ 31 Abs. 3 StaRUG).

Anzeige StaRUG2023-11-21T15:26:08+01:00

Wo wird das Verfahren nach dem StaRUG angezeigt?

Verfahren nach dem StaRUG sind bei dem zuständigen Restrukturierungsgericht anzuzeigen. Zuständiges Restrukturierungsgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das zuständige Oberlandesgericht seinen Sitz hat (§ 34 Abs. 1 StaRUG). Eine abweichende Zuständigkeit ist gegeben, wenn dieses Amtsgericht nicht für die Durchführung von Unternehmensinsolvenzen zuständig ist. In diesem Fall ist das Amtsgericht zuständig, das für Unternehmensinsolvenzen am Sitz des Oberlandesgerichtes zuständig ist. Zudem ist es den Landesverordnungsgebern gestattet, die Zuständigkeit durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichts zuzuweisen (§ 34 Abs. 2 StaRUG). Ob die Landesverordnungsgeber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, ist noch unbekannt.

Bekanntmachung StaRUG2023-11-21T15:26:08+01:00

Wird das StaRUG-Verfahren öffentlich bekannt gemacht?

In Verfahren über Restrukturierungssachen erfolgen öffentliche Bekanntmachungen nur, wenn der Schuldner dies beantragt. Der Antrag ist vor der ersten Entscheidung in der Restrukturierungssache zu stellen und kann nur bis zur ersten Entscheidung zurückgenommen werden (§ 84 Abs. 1 S. 1 StaRUG). Bekanntzumachen sind gemäß § 84 Abs. 2 Nr. 2 StaRUG die in Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/848 genannten Angaben, also hauptsächlich allgemeine Angaben zum Verfahren und zu laufenden Fristen sowie alle gerichtlichen Beschlüsse. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet, § 86 Abs. 1 StaRUG. WICHTIG: Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn das Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt (§ 86 Abs. 3 StaRUG).

Drohende Zahlungsunfähigkeit im StaRUG2023-11-21T16:28:27+01:00

Was bedeutet „drohende Zahlungsunfähigkeit“ im StaRUG?

Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen (§ 18 Abs. 2 InsO). Bei der Prüfung, ob die liquiden Mittel voraussichtlich ausreichen werden, um die fälligen Zahlungspflichten erfüllen zu können, ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen.

Einbeziehung von Gläubigern bei ESUG und StaRUG2023-11-21T15:26:04+01:00

Wie erfolgt die Einbeziehung von Gläubigern in die Planlösung bei ESUG und StaRUG?

Beim ESUG-Verfahren sind sämtliche Gläubiger in die Planlösung einzubeziehen. Das schuldnerische Unternehmen unterbreitet allen Gläubigern einen Sanierungsvorschlag, der zur Abstimmung steht. Im Gegensatz dazu erlaubt StaRUG die Einbeziehung einzelner Gläubiger oder Gläubigergruppen, wie beispielsweise Banken, Vermieter oder Lieferanten.

ESUG und StaRUG: Zeitpunkt des Eingreifens2023-11-21T15:26:04+01:00

Was unterscheidet ESUG und StaRUG in Bezug auf den Zeitpunkt des Eingreifens?

Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass StaRUG in einem früheren Stadium einer Unternehmenskrise ansetzt und bereits vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit angewendet werden kann. Im Gegensatz dazu wird ESUG im Rahmen eines förmlichen Insolvenzverfahrens genutzt und erfordert das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit.

Finanzielle Aspekte bei ESUG und StaRUG2023-11-21T15:26:03+01:00

Welche finanziellen Aspekte spielen bei der Wahl zwischen ESUG und StaRUG eine Rolle?

Im Zustand drohender Zahlungsunfähigkeit bietet ESUG im Eröffnungsverfahren liquiditätsschöpfende Maßnahmen. StaRUG hingegen sieht eine solche Freilegung von Liquidität nicht vor. Die Wahl zwischen den Verfahren hängt somit auch von der vorhandenen Liquidität des Unternehmens ab.

Gemeinsamkeiten StaRUG und ESUG2023-11-21T15:26:05+01:00

Was sind die grundlegenden Gemeinsamkeiten von ESUG und StaRUG?

Sowohl ESUG als auch StaRUG verfolgen das gemeinsame Ziel der Unternehmenssanierung. Beide Verfahren beinhalten die Erstellung und Abstimmung eines Sanierungsplans – Insolvenzplan im Fall von ESUG und Restrukturierungsplan bei StaRUG. Dabei liegt der Fokus darauf, den rechtlichen Status des Unternehmens zu erhalten.

Gerichtliche Instrumente StaRUG2023-11-21T15:26:07+01:00

Welche gerichtlichen Hilfen stehen nach dem StaRUG zur Verfügung?

Es stehen verschiedene gerichtliche Instrumente zur Verfügung, darunter das gerichtliche Planabstimmungsverfahren, die Vorprüfung, Stabilisierungsmaßnahmen und die gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans.

Geschäftsführung StaRUG-Verfahren2023-11-21T15:26:05+01:00

Wer führt die Geschäfte und die Sanierungsmaßnahmen in einem StaRUG-Verfahren?

Die bisherige Geschäftsführung leitet die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens. Ein Restrukturierungsbeauftragter kann vom Gericht bestellt werden, um den Ablauf zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Gläubigergruppen StaRUG2023-11-21T15:26:07+01:00

Welche Gläubigergruppen können in das Verfahren einbezogen werden und welche nicht?

Es werden verschiedene Gläubigergruppen unterschieden, darunter besicherte Gläubiger, einfache Restrukturierungsgläubiger, nachrangige Restrukturierungsgläubiger und Inhaber von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten. Arbeitnehmerforderungen sind ausgenommen.

Haftungsrisiken StaRUG2023-11-21T15:26:05+01:00

Welche Haftungsrisiken bestehen für die Beteiligten?

Beteiligte, insbesondere Geschäftsleiter, tragen Haftungsrisiken, die sich nach den Interessen der Gläubiger richten. Das StaRUG sieht eine Organhaftung vor und legt Haftungsnormen in den §§ 43 und 57 StaRUG fest. Es ist wichtig, Haftungsrisiken zu erkennen und zu minimieren.

Restrukturierungsplan StaRUG2023-11-21T15:26:07+01:00

Was ist ein Restrukturierungsplan nach dem StaRUG?

Ähnlich einem Insolvenzplan (§§ 217 ff InsO) ist der Restrukturierungsplan nach dem StaRUG (§§ 2-28, 45, 46, 60-72 StaRUG) eine umfassende Umgestaltung von Rechtsverhältnissen des Unternehmens, durch welche eine Sanierung des Unternehmens ermöglicht werden soll. In aller Regel wird solch ein Plan von entsprechend spezialisierten Beratern des Unternehmens entworfen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Behandlung von Forderungen gegen das Unternehmen („Schuldenschnitt“) und von Rechten an Gegenständen (z.B. Grundstücken), die für den Betrieb auch nach der Sanierung notwendig sind. Auch in Gesellschafterrechte kann der Plan eingreifen (z.B. dept equity swap – Tausch von Forderungen gegen neue Anteile). Nicht von einem Plan gestaltet werden können Arbeitnehmerforderungen. Der Plan teilt die betroffenen Gläubiger danach in Gruppen ein, wie sie in einem Insolvenzverfahren stehen würden. Innerhalb dieser Gruppen sind die Gläubiger grundsätzlich gleichzubehandeln (allerdings können bestimmte Gruppen von vornherein ausgenommen werden, z.B. Kleingläubiger oder Verbraucher, und es sind auch sachgerechte Ungleichbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich). Der Plan wird den betroffenen Gläubigern schriftlich zugestellt. Wenn er nicht von allen Gläubigern angenommen wird, kann darüber abgestimmt werden; auf Antrag des Schuldners auch in einem gerichtlichen Verfahren – so können durch einen sachgerechten Plan unwillige Gläubiger überstimmt werden.

Restrukturierungsverfahren versus Insolvenzverfahren2023-11-21T15:26:09+01:00

Wie unterscheidet sich das Restrukturierungsverfahren von einem Insolvenzverfahren?

Das Restrukturierungsverfahren soll eine Sanierung ohne zwingende gerichtliche Beteiligung und Veröffentlichung ermöglichen, bevor ein Insolvenzverfahren notwendig ist. Es setzt voraus, dass Zahlungsunfähigkeit nur droht, aber noch nicht eingetreten ist und dass das Unternehmen sanierungsfähig ist. Das Unternehmen muss seinen Gläubigern einen sachgerechten Restrukturierungsplan vorlegen, der von einer qualifizierten Mehrheit der Gläubiger angenommen werden muss. Auf Antrag des Unternehmens können unterstützend gerichtliche Maßnahmen erfolgen (Vollstreckungsstop, gerichtliches Abstimmungsverfahren). Die Leitung des Unternehmens behält es während der Restrukturierung selbst in der Hand.

Das Insolvenzverfahren, welches nicht nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit, sondern vor allem bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur Anwendung kommt, und welches auch auf Antrag eines Gläubigers durchgeführt werden kann, ist dagegen ein zwingend gerichtliches Verfahren, in welchem die Leitung des Unternehmens entweder (bei Eigenverwaltung) von einem Sachwalter beaufsichtigt wird oder ganz in die Hände eines gerichtlichen Insolvenzverwalters gegeben wird. Auch im Insolvenzverfahren kommt es idealerweise zu einer Sanierung des Unternehmens (z.B. mittels Insolvenzplan oder Verkauf an einen neuen Rechtsträger, Asset Deal). Möglich ist aber auch eine Einstellung und Liquidation des Betriebes. Bei einem frühzeitigen Eigenantrag kann das Verfahren in Eigenverwaltung mit Unterstützung eines Sachwalters durchgeführt werden, anderenfalls bestimmt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der dann für das Unternehmen handelt. In Abgrenzung zu einem Restrukturierungsverfahren besteht in einem Insolvenzverfahren die Möglichkeit Veträge nach Maßgabe der §§ 103 ff. InsO nicht zu Lasten der Insolvenzmasse fortzuführen.

Scheitert das Restrukturierungsverfahren (z.B. weil die erforderliche Gläubigermehrheit nicht zustimmt), wird es meist zu einem anschließenden Insolvenzverfahren kommen.

StaRUG2023-11-21T15:26:09+01:00

Was ist ein Verfahren nach dem StaRUG?

Bei dem StaRUG-Verfahren (= Restrukturierungsverfahren) handelt es sich um ein (nicht notwendig gerichtliches) Verfahren zum Erhalt von Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber noch zahlungsfähig sind. Solche Unternehmen können auf der Basis eines Restrukturierungsplans mit Unterstützung eines Restrukturierungsbeauftragten insbesondere ihre Verbindlichkeiten neu ordnen (Schuldenschnitt), wenn eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger zustimmt, die Gläubiger entsprechend ihrem Rang gleich behandelt werden und die Maßnahmen sachgerecht sind. Flankierend können mit gerichtlicher Zustimmung Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt werden. Das Verfahren kann ohne Veröffentlichungen durchgeführt werden.

Mit dem Verfahren sollen Unternehmen schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit motiviert werden, selbst die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt des Unternehmens einzuleiten, ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren durchführen zu müssen.

Überstimmung Gläubiger beim StaRUG2023-11-21T15:26:06+01:00

Können Gläubiger überstimmt werden?

Ja, Gläubiger können mit einer ¾ Mehrheit innerhalb ihrer Gruppe überstimmt werden. Die Abstimmung richtet sich nach der Höhe der Forderungen bzw. dem Wert der Absonderungsanwartschaft.

Unterschiede von Arbeitnehmerrechten bei ESUG und StaRUG2023-11-21T15:26:04+01:00

Gibt es Unterschiede bei der Behandlung von Arbeitnehmerrechten bei ESUG und StaRUG?

Eine wesentliche Differenz zwischen ESUG und StaRUG liegt darin, dass StaRUG die Rechte der Arbeitnehmer schützt, während beim ESUG in bestimmten Fällen in Arbeitnehmerrechte eingegriffen werden kann. Dies macht StaRUG für Unternehmen, die auf Personalmaßnahmen setzen, tendenziell weniger geeignet.

Unterschiede zwischen Sachwalter und Restrukturierungsbeauftragten2023-11-21T15:26:03+01:00

Was sind die Unterschiede zwischen dem Sachwalter bei ESUG und dem Restrukturierungsbeauftragten bei StaRUG?

Beim ESUG wird dem Unternehmen zwingend ein unabhängiger Sachwalter vom Insolvenzgericht zur Seite gestellt. Bei StaRUG ist die Einsetzung eines Restrukturierungsbeauftragten teilweise verpflichtend, teilweise optional und teilweise nicht erforderlich. Anders als der Sachwalter wird der Beauftragte nicht nach der Insolvenzgebührenordnung entlohnt, sondern nach dem tatsächlichen Stundenaufwand.

Verfahrensablauf StaRUG2023-11-21T15:26:09+01:00

Wie läuft ein Verfahren nach dem StaRUG ab?

Kern des Restrukturierungsverfahrens ist die Aufstellung eines Restrukturierungsplans, durch den ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten versucht, seine Rechtsverhältnisse so zu gestalten, dass es nicht zahlungsunfähig wird. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Plans darf die Zahlungsunfähigkeit nur drohen, sie darf noch nicht eingetreten sein. Wesentlicher Inhalt des Plans wird meist ein Schuldenschnitt oder eine Verschiebung der Fälligkeiten sein.

Der Plan ist den betroffenen Gläubigern vorzulegen, die darüber abzustimmen haben. Dies kann in einem gerichtlichen Verfahren oder außergerichtlich geschehen. Flankierend können nach Anzeige des Restrukturierungsverfahrens beim Restrukturierungsgericht schon zuvor Stabilisierungsmaßnahmen beantragt werden (z.B. Aussetzung von Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen gegen das Unternehmen).

Ebenso kann das Gericht auf Antrag des Unternehmens einen Sanierungsmoderator (vermittelt zwischen den Parteien) oder, insbesondere bei weiter fortgeschrittenen oder problematischeren Fällen (dann auch von Amts wegen), einen Restrukturierungsbeauftragten bestellen. Dieser prüft und überwacht die rechtlichen Voraussetzungen der Restrukturierung und kann je nach Lage des Falls auch mit weitreichenderen Funktionen ausgestattet werden (Überwachung der Geschäftsführung und Verwaltung der eingehenden Gelder, Überwachung der Planerfüllung).

Wird der Plan von den Gläubigern mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen, ist er dem Restrukturierungsgericht zur gerichtlichen Bestätigung vorzulegen. Wird der Plan vom Gericht bestätigt, gestaltet er die betroffenen Rechtsverhältnisse des Unternehmens wie vorgesehen.

Scheitert das Verfahren, weil der Plan nicht angenommen oder nicht bestätigt wird, wird dies häufig ein Insolvenzverfahren zur Folge haben.

Vollstreckungsschutz StaRUG2023-11-21T15:26:06+01:00

Gibt es einen Vollstreckungsschutz im StaRUG-Verfahren?

Ja, das Restrukturierungsgericht kann auf Antrag Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagen oder einstweilen einstellen, wenn dies zur Verwirklichung des Restrukturierungsziels erforderlich ist.

Die hier genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung.

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Als erfahrene und zertifizierte Sanierungsprofis können wir auf jede Ihrer Anliegen rund um Insolvenzen und Sanierungen eine Antwort für Sie finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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