Referenzen aus dem Bereich Sanierung- und Eigenverwaltung

Dauer einer Eigenverwaltung

Wie lange dauert ein Eigenverwaltungsverfahren?

Im Durchschnitt dauert das Eigenverwaltungsverfahren, je nach Umfang und Schwierigkeit der Sanierung, zwischen 6 und 12 Monaten. Es ist jedoch zu beachten, dass es von Faktoren wie der Größe und Komplexität des Unternehmens, sowie dem Umfang der notwendigen Maßnahmen abhängig ist.

Ablauf einer Eigenverwaltung

Wie läuft ein Eigenverwaltungsverfahren ab?

Der Einstieg in das Eigenverwaltungsverfahren beginnt mit einer Entscheidung des zuständigen Richters am Insolvenzgericht. In Fällen, bei denen der Richter Zweifel hat, ob die Eigenverwaltung erfolgversprechend ist, kann er einen Gutachter hinzuziehen. Ein gut vorbereiteter und formulierter Antrag auf Eigenverwaltung erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter den Antrag positiv und ohne Hinzuziehung eines Gutachters beschließt.

Nach dem Antrag beim Gericht wird ein vorläufiges Verfahren durchgeführt, um erste Maßnahmen einzuleiten, Gläubigerrechte zu schützen und die Vorbereitungen für die Insolvenzgeldzahlungen und die Insolvenzeröffnung abzuschließen. Nach einem Zeitraum von spätestens drei Monaten wird das Verfahren eröffnet und operative Sanierungsmaßnahmen können intensiviert werden.

Im Rahmen des Insolvenzrechts werden Anfechtungstatbestände erfasst und überprüft, eine notwendige Berichterstattung wird erstellt und ein Insolvenzplan wird entwickelt und verfasst. Nach Einreichung des Insolvenzplanes beim Gericht wird dieser von den Gläubigern geprüft. Wenn eine gesetzlich festgelegte Mehrheit der Gläubiger dem Plan zustimmt, werden die Forderungen der Gläubiger entsprechend der im Plan festgesetzten Quote ausgezahlt.

ESUG

Wofür steht ESUG?

Das „Gesetz über die Eigenverwaltung in einer GmbH“ (kurz: ESUG) ist ein deutsches Gesetz, das die Möglichkeit der Eigenverwaltung für GmbHs regelt. Eigenverwaltung bedeutet, dass das Unternehmen selbst bestimmt, wer für seine Geschäftsführung verantwortlich ist und wie es seine Geschäfte führt.
Das ESUG, das im Jahr 2008 in Kraft getreten ist, soll kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) mehr Flexibilität und Eigenständigkeit in der Geschäftsführung geben, und das Insolvenzrisiko reduzieren. Zuvor war es in Deutschland üblich, dass ein Gericht bei einer Insolvenz einen Insolvenzverwalter bestimmte. Mit dem ESUG können GmbHs nun selbst bestimmen, wer ihre Geschäfte führt, solange sie über ausreichende Finanzmittel verfügen, um ihre Verbindlichkeiten zu begleichen.

Das ESUG ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesellschaftsrechts und ermöglicht es GmbHs, ihre Geschäfte effizienter und unabhängiger zu führen.

Insolvenz in Eigenverwaltung

Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

„Insolvenz in Eigenverwaltung“ bedeutet, dass bei einer drohenden Insolvenz, das Unternehmen durch den Schuldner selbst geführt wird, statt durch einen Insolvenzverwalter. Die Option der Eigenverwaltung ist eine Möglichkeit, ein Unternehmen zu sanieren und zu reorganisieren, wenn die Insolvenz unvermeidbar ist, aber das Unternehmen immer noch einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine positive Zukunftsperspektive hat. Diese Art der Insolvenz ermöglicht es dem Schuldner, die Kontrolle über sein Unternehmen zu behalten, indem er die Verfügungsgewalt und Finanzhoheit behält.

Im Gegensatz zum traditionellen Insolvenzverfahren, bei dem die Führung des Unternehmens an den Insolvenzverwalter übertragen wird, bleibt der Schuldner in der Eigenverwaltung Herr des Geschehens.

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