– Pressemitteilung FLEXICON AG –

Weltweit tätiger Druckdienstleister Flexicon AG strebt Sanierung in Eigenverwaltung an

  • Unternehmen setzt laufende Restrukturierung unter dem Schutz des Insolvenzrechts fort
  • Rechtsanwalt Frank Stanitzke (Rechtsanwälte FUNK und TENFELDE) sowie Dipl. Kfm. Alexander Worstbrock (Unternehmensberatung Worstbrock) als Sanierungsberater und Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp (GÖRG Rechtsanwälte) als vorläufiger Sachwalter unterstützen und überwachen den Vorstand bei der Sanierung
  • Geschäftsbetrieb wird ohne Einschränkungen fortgeführt / Löhne und Gehälter der rund 185 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gesichert

Halle (Westf.), 26. Juni 2023 – Das mittelständische Dienstleistungsunternehmen Flexicon AG hat beim Amtsgericht Bielefeld einen Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben. Der Vorstand bleibt bei der Sanierung in Eigenverwaltung – anders als bei klassischen Insolvenzverfahren – in ihren Funktionen aktiv, wird aber durch Sanierungsexperten unterstützt und überwacht: So berät Rechtsanwalt Frank Stanitzke, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht aus der Kanzlei FUNK und TENFELDE in Osnabrück, gemeinsam mit dem Dipl. Kfm. Alexander Worstbrock von der Unternehmensberatung Worstbrock aus Osnabrück den Vorstand bei der operativen Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Zur Überwachung der Sanierung wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht aus der Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte, vom Amtsgericht Bielefeld zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Ziel ist es, das Unternehmen im Eigenverwaltungsverfahren zu restrukturieren und wirtschaftlich so aufzustellen, dass das operative Geschäft nachhaltig und langfristig wieder rentabel ist.

Die Flexicon AG litt seit der Corona-Pandemie und im weiteren Verlauf des russisch-ukrainischen Krieges an spürbaren Umsatzeinbußen. Trotz Planungen und Ankündigung der Kunden sind viele Aufträge ausgeblieben, so dass hierdurch über einen langen Zeitraum Umsätze fehlten und darüber hinaus Forderungsausfälle die Liquidität des Unternehmens belastet haben. Bereits eingeleitete Restrukturierungmaßnahmen greifen erst in den nächsten Wochen und Monaten.

Das Unternehmen bietet weltweit Dienstleistungen insbesondere für die Verpackungsindustrie von Markenherstellern an und beschäftigt derzeit rund 185 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flexicon AG wurden bereits über den aktuellen Stand der Dinge und die nächsten Schritte im Eigenverwaltungsverfahren informiert. Der laufende Geschäftsbetrieb wird ohne Einschränkung fortgeführt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind für drei Monate durch die Bundesagentur für Arbeit sichergestellt.

Gabriele Kison als Vorstand:

„Unser Ziel ist es, die bereits eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und die Flexicon AG für die Zukunft aufzustellen. Dazu wollen wir zusammen die Sanierungschancen nutzen, die die Eigenverwaltung bietet. In den kommenden Wochen werden wir mit Hochdruck daran arbeiten, die notwenigen Strukturen zu verbessern, um mit unseren qualifizierten Mitarbeitern, verlässlichen Lieferanten und starken Partnern unsere Qualität, Stärke und Flexibilität gegenüber unseren Kunden weiterhin unter Beweis zu stellen. Wir danken daher für die bisherige und zukünftige Unterstützung und Ihr Vertrauen.“

Weitere Informationen zum Unternehmen unter: www.flexicon-group.com
Weitere Informationen zu FUNK-TENFELDE unter www.funk-tenfelde.de
Weitere Informationen zu Unternehmensberatung Worstbrock: www.worstbrock.de

Weitere Informationen zu GÖRG Rechtsanwälte unter www.goerg.de

Kontakt:

Frau Gabriele Kison
(Vorstand)

Fon +49 5201 8719-0
Fax +49 5201 8719-10
E-Mail: info@flexicon.de

– Ende Pressemitteilung –

Für Rückfragen an die Unternehmensberatung Worstbrock steht Ihnen Herr Johannes Wübben  gerne zur Verfügung

E-Mail: johannes.wuebben@worstbrock.de
Tel: 0541 500 38-16