– Pressemitteilung FLEXICON AG –

Erster Meilenstein auf dem Weg aus der Krise: Druckdienstleister Flexicon AG setzt die Sanierung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung fort

Halle (Westf.), 07. September 2023

Nachdem zunächst das sogenannte vorläufige Eigenverwaltungsverfahren durch das Amtsgericht Bielefeld angeordnet wurde, konnte nunmehr am 01. September 2023 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bei der Flexicon AG planmäßig eröffnet werden.

Mit Ende des Insolvenzgeldzeitraumes von drei Monaten werden die Mitarbeiter ab September 2023 mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wieder aus dem Unternehmen bezahlt. Trotz der Unsicherheiten in einer solchen Krisensituation hat es das Unternehmen geschafft, das Vertrauen bei Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden zu erhalten und somit eine Grundlage für den Fortbestand der Flexicon AG auch für die Zukunft zu schaffen.

Gabriele Kison als Vorstand:

„An dieser Stelle gilt es Dank zu sagen für das Vertrauen und die Unterstützung, die die Flexicon AG in den letzten Wochen durch Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Partnern entgegengebracht wurde. Nun gilt es an der Zukunft zu arbeiten und mit vollem Einsatz die Sanierung unseres Unternehmens fortzuführen.“

Die Herausforderung für die nächsten drei bis vier Monate wird es sein, die bereits eingeleiteten Sanierungsziele weiter umzusetzen und sich im Ergebnis mit den Gläubigern mittels eines Insolvenzplanes zu vergleichen. Dies ist nur mit Unterstützung und vollem Einsatz der Mitarbeiter sowie dem Vertrauen der Kunden und Lieferanten möglich. Zur weiteren Unterstützung des Sanierungsprozesses soll der aktuelle Sanierungsberater und Bevollmächtigte Rechtsanwalt Frank Stanitzke kurzfristig als Sanierungsvorstand berufen werden und den Vorstand bei der Umsetzung der weiteren Sanierungsmaßnahmen unterstützen.

Rechtsanwalt Frank Stanitzke als Sanierungsberater und Bevollmächtigter:

„Ein solches Sanierungsverfahren ist für alle Beteiligten eine Herausforderung und eine extreme Stresssituation. In den zweieinhalb Monaten des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens hat die Flexicon AG viel bewegt und geleistet. Trotz der herausfordernden Situation haben die Menschen bei Flexicon Außerordentliches geleistet und umgesetzt. Wir sind auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel.“

Dipl. Kfm. Alexander Worstbrock als Sanierungsberater:

„Bei der Flexicon AG wird erneut deutlich, wie effizient die Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument in Krisenzeiten sein kann. Die rechtzeitige Identifizierung der Krise, die Wahl des richtigen Weges und die Nutzung von Sanierungsmöglichkeiten sind von entscheidender Bedeutung. Die erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten verdient besondere Anerkennung. Ein herzlicher Dank geht an den Sachwalter und sein Team, aber vor allem auch an das Team der Flexicon AG, das in diesen anspruchsvollen Zeiten bisher hervorragende Arbeit geleistet hat.“

Im Rahmen des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens hat sich der durch das Gericht eingesetzte vorläufige Sachwalter und Sachverständige Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht aus der Kanzlei GÖRG, einen Überblick über das Unternehmen verschafft und gegenüber dem Gericht u. a. die von der Unternehmensleitung und den Sanierungsberatern erarbeiteten Aussichten der Fortführung und Sanierung der Flexicon AG bestätigt.

Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp als Sachwalter:

„Die erheblichen Anstrengungen aller Beteiligten in den letzten Wochen und die beeindruckende Unterstützung durch die Mitarbeiter stimmen mich optimistisch, dass die Sanierungsziele noch in diesem Jahr erreicht werden können.“

Weitere Informationen zum Unternehmen unter: www.flexicon-group.com
Weitere Informationen zu FUNK-TENFELDE unter www.funk-tenfelde.de
Weitere Informationen zu Unternehmensberatung Worstbrock: www.worstbrock.de
Weitere Informationen zu GÖRG Rechtsanwälte unter www.goerg.de

Kontakt:

Frau Gabriele Kison
(Vorstand)

Fon +49 5201 8719-0
Fax +49 5201 8719-10
E-Mail: info@flexicon.de

– Ende Pressemitteilung –

Für Rückfragen an die Unternehmensberatung Worstbrock steht Ihnen Herr Johannes Wübben  gerne zur Verfügung

E-Mail: johannes.wuebben@worstbrock.de
Tel: 0541 500 38-16

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