Buchhaltungsservice nach §6 Nr. 3 und 4 StberG.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Rechts- und Steuerberatungsleistungen angeboten werden. Unsere Dienstleistungen erfolgen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes und betreffen das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.
Debitorenbuchhaltung.
Wir übernehmen für Sie das Buchen und Kontieren Ihrer Ausgangsrechnungen, der Zahlungseingänge, der Verwaltung offener Posten und die Pflege des Kontenrahmens.
Kreditorenbuchhaltung.
Sie erhalten eine professionelle Kreditorenstammsatzpflege mit Rechnungsprüfung und Kontierung, sowie Erfassung der kreditorischen Eingangsrechnungen, inklusive Zahlungsveranlassungen.
Zusammenstellung Ihrer Zahlen.
Durch unsere effiziente Arbeitsorganisation und fundierten Fachkentnisse sorgen wir für einen klaren Überblick über Ihre laufende Buchhaltung.
Erbracht werden nur Dienstleistungen gemäß § 6 Nr. 3+4 Steuerberatungsgesetz. Keine Rechts- und/oder Steuerberatung.
Handwerk und Mittelstand
Beratung und Begleitung auf Augenhöhe.
Wir sind selbst Unternehmer im Handwerk und kennen die Branche aus erster Hand. Unser Schwerpunkt liegt im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, aber auch die Belange anderer Branchen des Mittelstands sind uns aus jahrelanger Beratungsarbeit mehr als vertraut.
Bei uns sind Sie als Mittelständler stets richtig.
Zahlreiche Kunden vertrauen unseren Leistungen:
Wir sind Experten für Baulohn.
Der Umgang und die Verarbeitung von Baulohn mit allen seinen Besonderheiten, wie beispielsweise der SoKa-Beiträge, ist unser tägliches Geschäft.
Zeitgerechte, elektronische Verarbeitung.
Wir erfassen die geordneten Buchhaltungsunterlagen nach einem von uns empfohlenen System. So schaffen wir eine transparente und effiziente Datenerfassung.
Wahrung von Fristen.
Die frist- und formgerechte Meldung an Kassen und Behörden ist einer der größten Herausforderungen in der Lohnbuchhaltung. Wir kümmern uns darum.
Erbracht werden nur Dienstleistungen gemäß § 6 Nr. 3+4 Steuerberatungsgesetz. Keine Rechts- und/oder Steuerberatung.
Ihr Mehrwert:
Unternehmensberatung Worstbrock.
Wir beraten und begleiten Sie aktiv auf Ihrem gesamten unternehmerischen Weg und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zudem helfen wir, durch unsere Serviceleistungen Ihren Fokus auf Ihr Kerngeschäft zu festigen und so nachhaltige Erfolge zu erzielen.
Monatliche Meldung an das Finanzamt.
Eine monatliche wiederkehrende Herausforderung, die wir für Sie als Experten sicher und zuverlässig erledigen.
Korrekte Berechnung der Abgaben.
Wir übernehmen die Berechnung der notwendigen Abgaben und melden die korrekten Beträge.
Erbracht werden nur Dienstleistungen gemäß § 6 Nr. 3+4 Steuerberatungsgesetz. Keine Rechts- und/oder Steuerberatung.