Wie läuft ein Eigenverwaltungsverfahren ab?

Das Eigenverwaltungsverfahren beginnt mit dem Insolvenzantrag des Unternehmens und dem Antrag auf Eigenverwaltung, über den das Insolvenzgericht entscheidet. In Fällen, bei denen der Richter Zweifel hat, ob die Eigenverwaltung erfolgversprechend ist, kann er einen Gutachter hinzuziehen. Ein gut vorbereiteter und formulierter Antrag auf Eigenverwaltung erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter den Antrag positiv und ohne Hinzuziehung eines Gutachters beschließt.

Nach dem Antrag beim Gericht wird ein vorläufiges Verfahren durchgeführt, um erste Maßnahmen einzuleiten, Gläubigerrechte zu schützen und die Vorbereitungen für die Insolvenzgeldzahlungen und die Insolvenzeröffnung abzuschließen. In der Praxis wird das Verfahren meist nach rund drei Monaten eröffnet, weil das Insolvenzgeld die Löhne dieses Zeitraums sichert. Danach können operative Sanierungsmaßnahmen intensiviert werden.

Im eröffneten Verfahren prüft der Sachwalter mögliche Anfechtungen (§ 280 InsO), die Berichte an Gericht und Gläubiger werden erstellt und ein Insolvenzplan wird ausgearbeitet. Nach Einreichung beim Gericht stimmen die Gläubiger in Gruppen über den Plan ab. Stimmen die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheiten zu und bestätigt das Gericht den Plan (§§ 244, 248 InsO), werden die Forderungen entsprechend der im Plan festgesetzten Quote bedient.

Ablauf eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung