Wie läuft ein Eigenverwaltungsverfahren ab?
Der Einstieg in das Eigenverwaltungsverfahren beginnt mit einer Entscheidung des zuständigen Richters am Insolvenzgericht. In Fällen, bei denen der Richter Zweifel hat, ob die Eigenverwaltung erfolgversprechend ist, kann er einen Gutachter hinzuziehen. Ein gut vorbereiteter und formulierter Antrag auf Eigenverwaltung erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter den Antrag positiv und ohne Hinzuziehung eines Gutachters beschließt.
Nach dem Antrag beim Gericht wird ein vorläufiges Verfahren durchgeführt, um erste Maßnahmen einzuleiten, Gläubigerrechte zu schützen und die Vorbereitungen für die Insolvenzgeldzahlungen und die Insolvenzeröffnung abzuschließen. Nach einem Zeitraum von spätestens drei Monaten wird das Verfahren eröffnet und operative Sanierungsmaßnahmen können intensiviert werden.
Im Rahmen des Insolvenzrechts werden Anfechtungstatbestände erfasst und überprüft, eine notwendige Berichterstattung wird erstellt und ein Insolvenzplan wird entwickelt und verfasst. Nach Einreichung des Insolvenzplanes beim Gericht wird dieser von den Gläubigern geprüft. Wenn eine gesetzlich festgelegte Mehrheit der Gläubiger dem Plan zustimmt, werden die Forderungen der Gläubiger entsprechend der im Plan festgesetzten Quote ausgezahlt.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung