Gilt Insolvenzgeld auch im Schutzschirm- oder Eigenverwaltungsverfahren?

Ja.
Auch im Schutzschirmverfahren und in der Eigenverwaltung kann Insolvenzgeld eingesetzt und vorfinanziert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wesentlich ist:

  • Es muss später ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen werden.
  • Nur dann liegt ein Insolvenzereignis im Sinne des Gesetzes vor.

Kommt es dagegen zu einer Sanierung ohne spätere Verfahrenseröffnung, wird kein Insolvenzgeld gezahlt. Deshalb ist eine frühzeitige und realistische Sanierungsplanung so wichtig.

Die Unternehmensberatung Worstbrock begleitet Unternehmen gemeinsam mit dem Rechtsbeistand durch:

  • die Vorbereitung des Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens
  • die Abstimmung mit der Agentur für Arbeit
  • die Einbindung der Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Liquiditätsplanung

Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung

Sie haben noch weitere Fragen?

Als erfahrene und zertifizierte Sanierungsprofis können wir auf jede Ihrer Anliegen rund um Insolvenzen und Sanierungen eine Antwort für Sie finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.