Gilt Insolvenzgeld auch im Schutzschirm- oder Eigenverwaltungsverfahren?
Ja.
Auch im Schutzschirmverfahren und in der Eigenverwaltung kann Insolvenzgeld eingesetzt und vorfinanziert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wesentlich ist:
- Es muss später ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen werden.
- Nur dann liegt ein Insolvenzereignis im Sinne des Gesetzes vor.
Kommt es dagegen zu einer Sanierung ohne spätere Verfahrenseröffnung, wird kein Insolvenzgeld gezahlt. Deshalb ist eine frühzeitige und realistische Sanierungsplanung so wichtig.
Die Unternehmensberatung Worstbrock begleitet Unternehmen gemeinsam mit dem Rechtsbeistand durch:
- die Vorbereitung des Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens
- die Abstimmung mit der Agentur für Arbeit
- die Einbindung der Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Liquiditätsplanung
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung


