Muss ich als Mitarbeiter trotzdem einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen?

Ja.
Insolvenzgeld wird nicht automatisch gezahlt, auch wenn eine Vorfinanzierung vereinbart ist.

Wichtige Punkte:

  • Insolvenzgeld gibt es nur, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellt.
  • Die Frist beträgt in der Regel zwei Monate nach dem Insolvenzereignis.
  • Die formalen Anforderungen sind handhabbar, trotzdem können Fehler den Anspruch gefährden.

In der Praxis werden Mitarbeitende deshalb oft unterstützt, beispielsweise durch:

  • den Insolvenzverwalter oder Sachwalter
  • die Geschäftsführung in Eigenverwaltung
  • die Unternehmensberatung Worstbrock und den Rechtsbeistand im Rahmen einer organisierten „Antragsaktion“ im Betrieb

Typischer Ablauf aus Sicht der Mitarbeitenden:

  • Die Löhne im Insolvenzgeldzeitraum fließen bereits aus der Insolvenzgeldvorfinanzierung über die Bank.
  • Der Antrag bei der Agentur für Arbeit dient dazu, den gesetzlichen Anspruch zu sichern und die Zahlung an die Bank zu ermöglichen.

Ohne Vorfinanzierung müssten Beschäftigte häufig die Bearbeitungszeiten der Agentur für Arbeit überbrücken. Das kann mehrere Wochen dauern und im Einzelfall zu finanziellen Engpässen führen.

Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung

Sie haben noch weitere Fragen?

Als erfahrene und zertifizierte Sanierungsprofis können wir auf jede Ihrer Anliegen rund um Insolvenzen und Sanierungen eine Antwort für Sie finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.