Was ist ein Verfahren nach dem StaRUG?
Bei dem StaRUG-Verfahren (= Restrukturierungsverfahren) handelt es sich um ein (nicht notwendig gerichtliches) Verfahren zum Erhalt von Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber noch zahlungsfähig sind. Solche Unternehmen können auf der Basis eines Restrukturierungsplans mit Unterstützung eines Restrukturierungsbeauftragten insbesondere ihre Verbindlichkeiten neu ordnen (Schuldenschnitt), wenn eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger zustimmt, die Gläubiger entsprechend ihrem Rang gleich behandelt werden und die Maßnahmen sachgerecht sind. Flankierend können mit gerichtlicher Zustimmung Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt werden. Das Verfahren kann ohne Veröffentlichungen durchgeführt werden.
Mit dem Verfahren sollen Unternehmen schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit motiviert werden, selbst die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt des Unternehmens einzuleiten, ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren durchführen zu müssen.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung