Was ist der Unterschied zwischen einem Insolvenzverwalter und einem Sachwalter?
Ein Insolvenzverwalter und ein Sachwalter sind beide an der Abwicklung einer Insolvenz beteiligt, haben jedoch unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse.
Der Insolvenzverwalter ist eine Person, die vom Insolvenzgericht bestellt wird, um das Vermögen eines insolventen Unternehmens zu verwalten und es so zu veräußern, dass die Gläubiger so weit wie möglich befriedigt werden. Er ist verantwortlich für die Verwaltung und Überwachung des Insolvenzverfahrens und hat weitreichende Befugnisse, einschließlich der Überwachung des Geschäftskontos, der Überprüfung von Verträgen und Geschäftstransaktionen und der Überwachung der Arbeiten, die zur Beilegung der Insolvenz notwendig sind.
Der Sachwalter hingegen wird in bestimmten Fällen, wie dem Eigenverwaltungsverfahren, eingesetzt und hat eine andere Rolle als der Insolvenzverwalter. Er überwacht das Verfahren und stellt sicher, dass die Rechte der Gläubiger gewahrt werden und dass das Verfahren in Übereinstimmung mit dem Insolvenzrecht durchgeführt wird. Der Sachwalter hat jedoch keine umfassenden Befugnisse wie ein Insolvenzverwalter und ist eher eine Art Kontrolleur, der dafür verantwortlich ist, dass das Eigenverwaltungsverfahren rechtmäßig und ordnungsgemäß abgewickelt wird.
Zusammengefasst hat der Insolvenzverwalter eine aktivere Rolle im Insolvenzverfahren, während der Sachwalter eine überwachende Rolle hat und dafür sorgt, dass das Verfahren in Übereinstimmung mit dem Gesetz abläuft.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung