Wann besteht Anspruch auf Insolvenzgeld?
Ein Anspruch auf Insolvenzgeld entsteht nur, wenn ein Insolvenzereignis vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wird
- der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird
- der Betrieb vollständig eingestellt wird und absehbar kein Insolvenzantrag gestellt wird
Für höchstens drei Monate vor diesem Ereignis kann Insolvenzgeld gezahlt werden. Dieser Zeitraum wird als Insolvenzgeldzeitraum bezeichnet.
Wichtig:
- Vor der Eröffnung des Verfahrens zahlt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel kein Insolvenzgeld aus.
- Ohne weitere Gestaltung entsteht daher eine Lücke: Die Mitarbeitenden warten auf Geld, das Unternehmen kann oft nicht mehr zahlen.
Genau hier setzen in der Praxis Sanierungskonzepte und die Insolvenzgeldvorfinanzierung an.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung


