Wann besteht Anspruch auf Insolvenzgeld?

Ein Anspruch auf Insolvenzgeld entsteht nur, wenn ein Insolvenzereignis vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wird
  • der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird
  • der Betrieb vollständig eingestellt wird und absehbar kein Insolvenzantrag gestellt wird

Für höchstens drei Monate vor diesem Ereignis kann Insolvenzgeld gezahlt werden. Dieser Zeitraum wird als Insolvenzgeldzeitraum bezeichnet.

Wichtig:

  • Vor der Eröffnung des Verfahrens zahlt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel kein Insolvenzgeld aus.
  • Ohne weitere Gestaltung entsteht daher eine Lücke: Die Mitarbeitenden warten auf Geld, das Unternehmen kann oft nicht mehr zahlen.

Genau hier setzen in der Praxis Sanierungskonzepte und die Insolvenzgeldvorfinanzierung an.