Was genau deckt Insolvenzgeld ab?
Insolvenzgeld umfasst grundsätzlich das Nettoarbeitsentgelt im Insolvenzgeldzeitraum. Es ist dabei auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Typische Bestandteile sind zum Beispiel:
- das laufende Grundgehalt
- im Zeitraum erarbeitete variable Vergütungen, etwa Provisionen
- bestimmte Einmalzahlungen, zum Beispiel anteiliges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn sie den Zeitraum betreffen oder eine Stichtagsregelung auslösen
- im Zeitraum angefallene Aufwendungen wie Reisekosten
- Entgelt bei Altersteilzeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
Vergütungsbestandteile, die nicht vom Insolvenzgeld erfasst werden, werden zu Insolvenzforderungen. Sie können zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Ob es später zu einer (anteiligen) Zahlung kommt, hängt von der vorhandenen Insolvenzmasse ab.
Für die konkrete Einordnung im Einzelfall arbeiten die Unternehmensberatung Worstbrock und der Rechtsbeistand eng zusammen und stimmen sich bei Bedarf mit der Agentur für Arbeit ab.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung


