Was ist Insolvenzgeld und wozu dient es?
Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 165 ff. SGB III. Es schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, und entlastet zugleich das Unternehmen.
Kernpunkte:
- Insolvenzgeld sichert den Lohn für bis zu drei letzte Monate vor einem Insolvenzereignis.
- Der Anspruch richtet sich gegen die Bundesagentur für Arbeit, nicht gegen das Unternehmen.
- Finanziert wird Insolvenzgeld über eine Umlage, die alle Arbeitgeber zahlen. Der Umlagesatz wird gesetzlich festgelegt und regelmäßig angepasst.
Für Mitarbeitende bedeutet das:
Der Lohn für einen begrenzten Zeitraum ist abgesichert, auch wenn das Unternehmen in die Krise gerät.
Für Unternehmen bedeutet das:
Löhne in diesen drei Monaten müssen wirtschaftlich nicht mehr aus der knappen Liquidität gezahlt werden. Das verschafft Luft für die Sanierung.
Die Unternehmensberatung Worstbrock entwickelt gemeinsam mit dem Rechtsbeistand Sanierungskonzepte, in denen Insolvenzgeld ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung des Unternehmens sein kann.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung


