Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
„Insolvenz in Eigenverwaltung“ bedeutet, dass das Unternehmen im Insolvenzverfahren von der eigenen Geschäftsführung weitergeführt wird statt von einem Insolvenzverwalter. Das Insolvenzgericht ordnet sie auf Antrag des Schuldners an und bestellt einen Sachwalter, der die Geschäftsführung überwacht (§§ 270 ff. InsO). Die Option der Eigenverwaltung ist eine Möglichkeit, ein Unternehmen zu sanieren und zu reorganisieren, wenn die Insolvenz unvermeidbar ist, aber das Unternehmen immer noch einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine positive Zukunftsperspektive hat. Diese Art der Insolvenz ermöglicht es dem Schuldner, die Kontrolle über sein Unternehmen zu behalten, indem er die Verfügungsgewalt und Finanzhoheit behält.
Im Gegensatz zum traditionellen Insolvenzverfahren, bei dem die Führung des Unternehmens an den Insolvenzverwalter übertragen wird, bleibt der Schuldner in der Eigenverwaltung Herr des Geschehens.