Was bedeutet Überschuldung?
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist in den nächsten zwölf Monaten nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 InsO). Geprüft wird deshalb in zwei Schritten: zuerst die Fortführungsprognose, und nur wenn sie negativ ausfällt, ein Überschuldungsstatus, der das Vermögen zu Liquidationswerten den Verbindlichkeiten gegenüberstellt. Eine bilanzielle Überschuldung in der Handelsbilanz allein ist noch kein Insolvenzgrund.