Was ist ein Sachwalter?

Der Sachwalter hat eine bedeutende Rolle in einem Eigenverwaltungsverfahren. Er wird vom Insolvenzgericht ernannt, um sicherzustellen, dass die Rechte der Gläubiger im Verfahren respektiert werden und dass alle Schritte innerhalb des Insolvenzrechts durchgeführt werden. In dieser Hinsicht fungiert er als Überwacher, ohne dass er jedoch üblicherweise Macht hat, die nach außen wirkt. Die Gläubiger melden ihre Forderungen beim Sachwalter an (§ 270f Abs. 2 InsO), und er führt die Insolvenztabelle.

Der Sachwalter muss seine Pflichten unparteiisch und neutral ausführen, immer im Interesse aller Gläubiger. Er berichtet den Gläubigerorganen (Gläubigerausschuss, Gläubigerversammlung) und unterliegt der Aufsicht des Gerichts. Es ist wichtig, dass er sich stets an die Regeln hält und die Interessen aller Gläubiger gewahrt bleiben.