Was ist der Unterschied zwischen Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss?

Der Gläubigerausschuss und die Gläubigerversammlung sind zwei unterschiedliche Gremien, die im Rahmen einer Insolvenz bestehen können. Der Gläubigerausschuss unterstützt und überwacht den Insolvenzverwalter (§ 69 InsO), während die Gläubigerversammlung das höchste beschlussfassende Gremium im Rahmen einer Insolvenz ist.