Was ist ein Schutzschirmverfahren?
Ein Schutzschirmverfahren ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts, das Unternehmen in einer schwierigen finanziellen Lage ermöglicht, eine Lösung für ihre Schulden zu finden, bevor sie zahlungsunfähig sind. Es ist Teil des Insolvenzeröffnungsverfahrens und wird immer in Eigenverwaltung geführt (§ 270d InsO). Auf Antrag untersagt das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, und das Unternehmen erhält bis zu drei Monate, um einen Insolvenzplan auszuarbeiten. Dies ermöglicht dem Unternehmen, Zeit und Ressourcen für eine Sanierung oder eine Umstrukturierung zu nutzen.
Voraussetzung ist, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, aber keine Zahlungsunfähigkeit, und dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Das belegt die Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Der Antrag auf Eigenverwaltung gehört zwingend dazu, als Regelinsolvenz gibt es das Schutzschirmverfahren nicht.