Was unterscheidet ESUG und StaRUG in Bezug auf den Zeitpunkt des Eingreifens?
Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass StaRUG in einem früheren Stadium einer Unternehmenskrise ansetzt und bereits vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit angewendet werden kann. Die Instrumente des ESUG, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren, werden dagegen im förmlichen Insolvenzverfahren genutzt. Sie stehen schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit offen, die Eigenverwaltung auch noch nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.