Unterschiede von Arbeitnehmerrechten bei ESUG und StaRUG
Gibt es Unterschiede bei der Behandlung von Arbeitnehmerrechten bei ESUG und StaRUG?
Eine wesentliche Differenz zwischen ESUG und StaRUG liegt darin, dass StaRUG die Rechte der Arbeitnehmer schützt, während beim ESUG in bestimmten Fällen in Arbeitnehmerrechte eingegriffen werden kann. Dies macht StaRUG für Unternehmen, die auf Personalmaßnahmen setzen, tendenziell weniger geeignet.
Unterschiede zwischen Sachwalter und Restrukturierungsbeauftragten
Was sind die Unterschiede zwischen dem Sachwalter bei ESUG und dem Restrukturierungsbeauftragten bei StaRUG?
Beim ESUG wird dem Unternehmen zwingend ein unabhängiger Sachwalter vom Insolvenzgericht zur Seite gestellt. Bei StaRUG ist die Einsetzung eines Restrukturierungsbeauftragten teilweise verpflichtend, teilweise optional und teilweise nicht erforderlich. Anders als der Sachwalter wird der Beauftragte nicht nach der Insolvenzgebührenordnung entlohnt, sondern nach dem tatsächlichen Stundenaufwand.
Finanzielle Aspekte bei ESUG und StaRUG
Welche finanziellen Aspekte spielen bei der Wahl zwischen ESUG und StaRUG eine Rolle?
Im Zustand drohender Zahlungsunfähigkeit bietet ESUG im Eröffnungsverfahren liquiditätsschöpfende Maßnahmen. StaRUG hingegen sieht eine solche Freilegung von Liquidität nicht vor. Die Wahl zwischen den Verfahren hängt somit auch von der vorhandenen Liquidität des Unternehmens ab.



