Vollstreckungsschutz StaRUG
Gibt es einen Vollstreckungsschutz im StaRUG-Verfahren?
Ja, das Restrukturierungsgericht kann auf Antrag Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagen oder einstweilen einstellen, wenn dies zur Verwirklichung des Restrukturierungsziels erforderlich ist.
Geschäftsführung StaRUG-Verfahren
Wer führt die Geschäfte und die Sanierungsmaßnahmen in einem StaRUG-Verfahren?
Die bisherige Geschäftsführung leitet die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens. Ein Restrukturierungsbeauftragter kann vom Gericht bestellt werden, um den Ablauf zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Haftungsrisiken StaRUG
Welche Haftungsrisiken bestehen für die Beteiligten?
Beteiligte, insbesondere Geschäftsleiter, tragen Haftungsrisiken, die sich nach den Interessen der Gläubiger richten. Das StaRUG sieht eine Organhaftung vor und legt Haftungsnormen in den §§ 43 und 57 StaRUG fest. Es ist wichtig, Haftungsrisiken zu erkennen und zu minimieren.
Gemeinsamkeiten StaRUG und ESUG
Was sind die grundlegenden Gemeinsamkeiten von ESUG und StaRUG?
Sowohl ESUG als auch StaRUG verfolgen das gemeinsame Ziel der Unternehmenssanierung. Beide Verfahren beinhalten die Erstellung und Abstimmung eines Sanierungsplans – Insolvenzplan im Fall von ESUG und Restrukturierungsplan bei StaRUG. Dabei liegt der Fokus darauf, den rechtlichen Status des Unternehmens zu erhalten.
ESUG und StaRUG: Zeitpunkt des Eingreifens
Was unterscheidet ESUG und StaRUG in Bezug auf den Zeitpunkt des Eingreifens?
Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass StaRUG in einem früheren Stadium einer Unternehmenskrise ansetzt und bereits vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit angewendet werden kann. Im Gegensatz dazu wird ESUG im Rahmen eines förmlichen Insolvenzverfahrens genutzt und erfordert das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit.
Einbeziehung von Gläubigern bei ESUG und StaRUG
Wie erfolgt die Einbeziehung von Gläubigern in die Planlösung bei ESUG und StaRUG?
Beim ESUG-Verfahren sind sämtliche Gläubiger in die Planlösung einzubeziehen. Das schuldnerische Unternehmen unterbreitet allen Gläubigern einen Sanierungsvorschlag, der zur Abstimmung steht. Im Gegensatz dazu erlaubt StaRUG die Einbeziehung einzelner Gläubiger oder Gläubigergruppen, wie beispielsweise Banken, Vermieter oder Lieferanten.



