Was sind die Unterschiede zwischen dem Sachwalter bei ESUG und dem Restrukturierungsbeauftragten bei StaRUG?
Beim ESUG wird dem Unternehmen zwingend ein unabhängiger Sachwalter vom Insolvenzgericht zur Seite gestellt. Bei StaRUG ist die Einsetzung eines Restrukturierungsbeauftragten teilweise verpflichtend, teilweise optional und teilweise nicht erforderlich. Anders als der Sachwalter wird der Beauftragte nicht nach der Insolvenzgebührenordnung entlohnt, sondern nach dem tatsächlichen Stundenaufwand.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung