Was ist der Gläubigerausschuss?
Ein Gläubigerausschuss ist eine Gruppe von Gläubigern in einem Insolvenzverfahren, die ihre Interessen vertreten und auf den Fortgang des Verfahrens Einfluss nehmen können. Das Insolvenzgericht kann ihn einsetzen, bei größeren Unternehmen ist schon im Eröffnungsverfahren ein vorläufiger Gläubigerausschuss Pflicht (§§ 22a, 67 InsO). Ihm sollen absonderungsberechtigte Gläubiger, Gläubiger mit den höchsten Forderungen, Kleingläubiger und ein Vertreter der Arbeitnehmer angehören. Auch Personen, die keine Gläubiger sind, können Mitglied werden (§ 67 Abs. 3 InsO). Er hat die Aufgabe, den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen (§ 69 InsO). Bei besonders bedeutsamen Rechtshandlungen muss er zustimmen (§ 160 InsO). Somit ist der Gläubigerausschuss ein wichtiger Akteur im Insolvenzverfahren und trägt dazu bei, dass das Verfahren für alle Beteiligten fair und gerecht verläuft.