Was ist der Gläubigerausschuss?
Ein Gläubigerausschuss ist eine Gruppe von Gläubigern in einem Insolvenzverfahren, die ihre Interessen vertreten und auf den Fortgang des Verfahrens Einfluss nehmen können. Der Gläubigerausschuss wird in bestimmten Insolvenzverfahren, wie etwa bei einer Regelinsolvenz oder einem Schutzschirmverfahren, eingesetzt und besteht aus Gläubigern, die eine bestimmte Mindestforderung geltend machen können. Er hat die Aufgabe, die Interessen aller Gläubiger zu vertreten, die Entscheidungen des Insolvenzverwalters und des Gerichts zu überwachen und bei Bedarf Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Somit ist der Gläubigerausschuss ein wichtiger Akteur im Insolvenzverfahren und trägt dazu bei, dass das Verfahren für alle Beteiligten fair und gerecht verläuft.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung