Wann besteht Anspruch auf Insolvenzgeld?
Ein Anspruch auf Insolvenzgeld entsteht nur, wenn ein Insolvenzereignis vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wird
- der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird
- der Betrieb vollständig eingestellt wird und absehbar kein Insolvenzantrag gestellt wird
Für höchstens drei Monate vor diesem Ereignis kann Insolvenzgeld gezahlt werden. Dieser Zeitraum wird als Insolvenzgeldzeitraum bezeichnet.
Wichtig:
- Vor der Eröffnung des Verfahrens zahlt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel kein Insolvenzgeld aus.
- Ohne weitere Gestaltung entsteht daher eine Lücke: Die Mitarbeitenden warten auf Geld, das Unternehmen kann oft nicht mehr zahlen.
Genau hier setzen in der Praxis Sanierungskonzepte und die Insolvenzgeldvorfinanzierung an.