Was bedeutet „drohende Zahlungsunfähigkeit“ im StaRUG?

Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen (§ 18 Abs. 2 InsO). Bei der Prüfung, ob die liquiden Mittel voraussichtlich ausreichen werden, um die fälligen Zahlungspflichten erfüllen zu können, ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen.

Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung

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