Wie erfolgt die Einbeziehung von Gläubigern in die Planlösung bei ESUG und StaRUG?

Beim ESUG-Verfahren sind sämtliche Gläubiger in die Planlösung einzubeziehen. Das schuldnerische Unternehmen unterbreitet allen Gläubigern einen Sanierungsvorschlag, der zur Abstimmung steht. Im Gegensatz dazu erlaubt StaRUG die Einbeziehung einzelner Gläubiger oder Gläubigergruppen, wie beispielsweise Banken, Vermieter oder Lieferanten.

Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung

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