Wofür steht ESUG?

Das „Gesetz über die Eigenverwaltung in einer GmbH“ (kurz: ESUG) ist ein deutsches Gesetz, das die Möglichkeit der Eigenverwaltung für GmbHs regelt. Eigenverwaltung bedeutet, dass das Unternehmen selbst bestimmt, wer für seine Geschäftsführung verantwortlich ist und wie es seine Geschäfte führt.
Das ESUG, das im Jahr 2008 in Kraft getreten ist, soll kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) mehr Flexibilität und Eigenständigkeit in der Geschäftsführung geben, und das Insolvenzrisiko reduzieren. Zuvor war es in Deutschland üblich, dass ein Gericht bei einer Insolvenz einen Insolvenzverwalter bestimmte. Mit dem ESUG können GmbHs nun selbst bestimmen, wer ihre Geschäfte führt, solange sie über ausreichende Finanzmittel verfügen, um ihre Verbindlichkeiten zu begleichen.

Das ESUG ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesellschaftsrechts und ermöglicht es GmbHs, ihre Geschäfte effizienter und unabhängiger zu führen.

Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung

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