Wer führt die Geschäfte und die Sanierungsmaßnahmen in einem StaRUG-Verfahren?
Die bisherige Geschäftsführung leitet die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens. Ein Restrukturierungsbeauftragter kann vom Gericht bestellt werden, um den Ablauf zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung