Was bedeutet Insolvenzverschleppung?

Kapitalgesellschaften, wie GmbH, AG und UG, haben gemäß Gesetz die Pflicht, die Insolvenz umgehend und ohne schuldhaftes Zögern anzumelden, sobald sie von ihrer bestehenden oder bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit Kenntnis erlangen.

Eine Verzögerung bei der Insolvenzmeldung wird als Insolvenzverschleppung bezeichnet und kann als Straftat mit möglichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung

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