Wie unterscheidet sich das Restrukturierungsverfahren von einem Insolvenzverfahren?

Das Restrukturierungsverfahren soll eine Sanierung ohne zwingende gerichtliche Beteiligung und Veröffentlichung ermöglichen, bevor ein Insolvenzverfahren notwendig ist. Es setzt voraus, dass Zahlungsunfähigkeit nur droht, aber noch nicht eingetreten ist und dass das Unternehmen sanierungsfähig ist. Das Unternehmen muss seinen Gläubigern einen sachgerechten Restrukturierungsplan vorlegen, der von einer qualifizierten Mehrheit der Gläubiger angenommen werden muss. Auf Antrag des Unternehmens können unterstützend gerichtliche Maßnahmen erfolgen (Vollstreckungsstop, gerichtliches Abstimmungsverfahren). Die Leitung des Unternehmens behält es während der Restrukturierung selbst in der Hand.

Das Insolvenzverfahren, welches nicht nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit, sondern vor allem bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur Anwendung kommt, und welches auch auf Antrag eines Gläubigers durchgeführt werden kann, ist dagegen ein zwingend gerichtliches Verfahren, in welchem die Leitung des Unternehmens entweder (bei Eigenverwaltung) von einem Sachwalter beaufsichtigt wird oder ganz in die Hände eines gerichtlichen Insolvenzverwalters gegeben wird. Auch im Insolvenzverfahren kommt es idealerweise zu einer Sanierung des Unternehmens (z.B. mittels Insolvenzplan oder Verkauf an einen neuen Rechtsträger, Asset Deal). Möglich ist aber auch eine Einstellung und Liquidation des Betriebes. Bei einem frühzeitigen Eigenantrag kann das Verfahren in Eigenverwaltung mit Unterstützung eines Sachwalters durchgeführt werden, anderenfalls bestimmt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der dann für das Unternehmen handelt. In Abgrenzung zu einem Restrukturierungsverfahren besteht in einem Insolvenzverfahren die Möglichkeit Veträge nach Maßgabe der §§ 103 ff. InsO nicht zu Lasten der Insolvenzmasse fortzuführen.

Scheitert das Restrukturierungsverfahren (z.B. weil die erforderliche Gläubigermehrheit nicht zustimmt), wird es meist zu einem anschließenden Insolvenzverfahren kommen.

Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung

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