Können Gläubiger überstimmt werden?
Ja, Gläubiger können mit einer ¾ Mehrheit innerhalb ihrer Gruppe überstimmt werden. Die Abstimmung richtet sich nach der Höhe der Forderungen bzw. dem Wert der Absonderungsanwartschaft.
Ja, Gläubiger können mit einer ¾ Mehrheit innerhalb ihrer Gruppe überstimmt werden. Die Abstimmung richtet sich nach der Höhe der Forderungen bzw. dem Wert der Absonderungsanwartschaft.
Zertifizierte ESUG-Berater (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e. V.)
Worstbrock-Gruppe, vertreten durch die WZS GmbH · Sitz Osnabrück · Amtsgericht Osnabrück · HRB 20233 · USt-IdNr. DE222994974 · Geschäftsführer: Alexander Worstbrock, Dipl.-Kfm.
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