Können Gläubiger überstimmt werden?
Ja, Gläubiger können mit einer ¾ Mehrheit innerhalb ihrer Gruppe überstimmt werden. Die Abstimmung richtet sich nach der Höhe der Forderungen bzw. dem Wert der Absonderungsanwartschaft.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung