Ab wann gilt ein Unternehmen als zahlungsunfähig?
Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 InsO). Um zu bestimmen, ob es zahlungsunfähig ist, müssen mehrere Faktoren betrachtet werden, darunter die Höhe der fälligen Zahlungspflichten, verfügbare Finanzmittel und eventuelle zusätzliche Liquiditätsquellen, wie Kredite. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in der Regel von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, wenn eine Lücke von 10 Prozent oder mehr der fälligen Gesamtverbindlichkeiten nicht innerhalb von drei Wochen geschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 24. Mai 2005, IX ZR 123/04).