Was heißt zahlungsunfähig?
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, etwa Löhne, Steuern, Rechnungen und Kreditraten (§ 17 Abs. 2 InsO). Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass der Schuldner über eine unzureichende Liquidität (verfügbares Geld) verfügt oder dass seine Einkünfte nicht ausreichend sind, um seine Ausgaben zu decken. Zahlungsunfähigkeit ist ein Insolvenzgrund (§ 17 Abs. 1 InsO). Für Kapitalgesellschaften löst sie die Pflicht aus, Insolvenzantrag zu stellen.
In der Regel ist von Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners auszugehen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat.