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Többen Schweißtechnik- und Handels- GmbH erfolgreich saniert – sämtliche Arbeitsplätze bleiben erhalten

– Pressemitteilung –

Többen Schweißtechnik- und Handels- GmbH erfolgreich saniert – sämtliche Arbeitsplätze bleiben erhalten

Werlte, 04.01.2024 – Die Többen Schweißtechnik- und Handels- GmbH ist erfolgreich saniert und firmiert ab dem 01.01.2024 unter Többen Automation und Schweißtechnik GmbH. Das Unternehmen war zuvor u. a. wegen Forderungsausfällen und Zahlungsverzug in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und musste im Oktober 2023 beim Amtsgericht Meppen einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung stellen.

Die Többen Automation und Schweißtechnik GmbH positioniert sich als Spezialist für Schweiß- und Schneidtechnik. Ihr Fokus auf innovative Verfahren und Entwicklungen hat das Unternehmen aus Werlte zu einem Hidden Champion in der Schweißtechnik gemacht.

Die reibungslose Umsetzung des Verfahrens verdankt das Unternehmen dem engagierten Einsatz den Osnabrücker Sanierungsberatern Dipl. Kfm. Alexander Worstbrock von der Unternehmensberatung Worstbrock und Rechtsanwalt Frank Stanitzke von der Kanzlei Dr. Funk, Dr. Tenfelde und Partner mbB. Überwacht und begleitet wurde das Verfahren von Sachwalter Rechtsanwalt Christopher Tallen, von der Kanzlei T A L L E N Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Meppen.

Im Rahmen einer Insolvenz in Eigenverwaltung wurde mittels Asset Deal die Zukunft des Unternehmens und die Arbeitsplätze gesichert. Die Eigenverwaltung ermöglicht es, Sanierungsmaßnahmen effizient während des laufenden Geschäftsbetriebs umzusetzen, wobei die Geschäftsführung weiterhin die Kontrolle behält. Dieses Sanierungsinstrument kommt nur zum Einsatz, wenn die Zukunftsaussichten für das Unternehmen nachhaltig positiv bewertet werden.

Der Einstieg von Investoren in die neue Gesellschaft markiert einen weiteren Meilenstein in der nun fortschreitenden Geschichte des Unternehmens. Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen konnte das Unternehmen ihre Auftragslage weiter ausbauen. Namhafte Kunden vertrauen dem Spezialisten ungebrochen und haben weitere Aufträge platziert.

Geschäftsführer Michael Többen zeigt sich sichtlich erleichtert über das Ergebnis:

„Wir waren die gesamte Zeit fest überzeugt, dass wir mit unserem innovativen Geschäftsmodell erfolgreich sein werden. Umso mehr freuen wir uns, dass es nach all den Schwierigkeiten mit voller Kraft weitergehen kann. Ein riesiges Dankeschön an das ganze Team, das super mitgezogen hat und natürlich an das Sanierungsteam um Herrn Worstbrock und Herrn Stanitzke, das uns in der herausfordernden Sanierungsphase in allen Belangen erfolgreich begleitet hat.“

Alexander Worstbrock betont:

„Hier wird wieder deutlich, wie wirkungsvoll das Instrument der Insolvenz in Eigenverwaltung bei rechtzeitiger Anwendung sein kann. Das frühzeitige und entschlossene Handeln der Geschäftsführung hat maßgeblich zum Erfolg des Verfahrens beigetragen. Wir bedanken uns bei Herrn Többen und seinen Mitarbeitern, Herrn Tallen und Herrn Stanitzke für die exzellente Zusammenarbeit.“

Frank Stanitzke:

„Es zeigt sich bei solchen Sanierungsverfahren, dass durch Einsatz, Vertrauen und Mut aller Beteiligten eine Insolvenz nicht automatisch das Ende eines Unternehmens sein muss. Großer Dank daher an die Mitarbeiter für den unermüdlichen Einsatz, den Kunden für das Vertrauen und den Investoren für den Mut.“

Weitere Informationen zur Többen Schweißtechnik- und Handels- GmbH:
www.toebben-schweisstechnik.de
Weitere Informationen zur Unternehmensberatung Worstbrock:
www.worstbrock.de
Weitere Informationen zur Kanzlei Dr. Funk, Dr. Tenfelde und Partner mbB.:
www.funk-tenfelde.de
Weitere Informationen zur Kanzlei T A L L E N Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB:
www.kanzlei-tallen.de

Többen Schweißtechnik- und Handels- GmbH erfolgreich saniert – sämtliche Arbeitsplätze bleiben erhalten
Führen die Geschäfte unter neuer Firmierung fort: Geschäftsführer Michael Többen mit Ehefrau und Prokuristin Fenna Többen.

– Ende Pressemitteilung –

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Johannes Wübben von der Unternehmensberatung Worstbrock gerne zur Verfügung

E-Mail: johannes.wuebben@worstbrock.de
Tel: 0541 500 38-16

Stuttgarter Dienstleistungsbetrieb mit 260 Arbeitsplätzen erfolgreich saniert

– Pressemitteilung –

Stuttgarter Dienstleistungsbetrieb mit 260 Arbeitsplätzen erfolgreich saniert

Die SoylakFM GmbH schließt erfolgreich das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung ab, wie durch den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 20.09.2023 bestätigt. In enger Kooperation mit Sachwalter Dr. Philipp Grub und Rechtsanwältin Nora Sickeler von der Kanzlei GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB sowie Rechtsanwalt Frank Stanitzke von der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Funk, Dr. Tenfelde und Partner mbB als Verfahrensbevollmächtigter wurde eine Unternehmenssanierung durch Insolvenz in Eigenverwaltung durchgeführt, bei der die Unternehmensberatung Worstbrock mit Alexander Worstbrock als Sanierungsberater fachlich und kaufmännisch und durch erfolgreichen Abschluss des erstellten Insolvenzplans aktiv am Restrukturierungsprozess mitgewirkt hat.

Das Unternehmen, welches als Reinigungsdienst an mehr als 7 Standorten tätig ist und auf Reinigung, Instandhaltung und Pflege spezialisiert ist, konnte durch diese Maßnahmen seine über 260 Arbeitsplätze erfolgreich sichern.

Die Aufhebung des Verfahrens nach Bestätigung des Eigenverwaltungsverfahrens durch das Amtsgericht Stuttgart markiert formell das Ende des Sanierungsprozesses und belegt die erfolgreiche Durchführung der Insolvenz in Eigenverwaltung. Anders als bei einer Regelinsolvenz bleibt Geschäftsführung in einer Eigenverwaltung am Ruder, unterstützt vom Sachwalter und Sanierungsberatern. Das erreichte Ziel: Das Unternehmen am Markt halten und bestehende Geschäftsbeziehungen fortbestehen lassen – im Gegensatz zu einer möglichen Zerschlagung im Rahmen einer Regeleinsolvenz. Dass dies möglich ist, verdankt die Solyak FM GmbH einer positiven Prognose und rechtzeitigem Handeln in wirtschaftlicher Schieflage.

Dieser Meilenstein ist nicht nur für die SoylakFM GmbH bedeutend, sondern stärkt auch die Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Wir schätzen und bedanken uns für die Zusammenarbeit aller Beteiligten und wünschen der Solyak FM GmbH weiterhin erfolgreiches Gelingen.

Weitere Informationen zur Soylak FM GmbH:
www.soylak-fm.de
Weiterere Informationen zu Kanzlei GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB:
www.grub-brugger.de
Weitere Informationen zu Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Funk, Dr. Tenfelde und Partner mbB:
www.funk-tenfelde.de
Weitere Informationen zu Unternehmensberatung Worstbrock:
www.worstbrock.de

– Ende Pressemitteilung –

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Beste Aussichten für die Zukunft des Haus am Rosenwinkel: Sanierung in Eigenverwaltung und Restrukturierung

– Pressemitteilung –

Beste Aussichten für die Zukunft des Haus am Rosenwinkel: Sanierung in Eigenverwaltung und Restrukturierung

  • Das Haus am Rosenwinkel plant eine umfassende Restrukturierung für eine zukunftssichere Positionierung durch Eigenverwaltungsverfahren
  • Betrieb und Pflegeleistungen laufen während des Verfahrens normal weiter, Löhne sind gesichert
  • Die Sanierungsberater bestehend aus Alexander Worstbrock (Unternehmensberatung Worstbrock) und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel (Dr. Sponagel Rechtsanwält*innen) unterstützen die Geschäftsführung bei der Sanierung

Syke, 4. Oktober 2023 – Das Haus am Rosenwinkel plant umfassende Restrukturierungsmaßnahmen, um sich zukunftssicher aufzustellen. Die Geschäftsführung hat dazu einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Syke gestellt. Die Restrukturierung ermöglicht es, notwendige Maßnahmen bei laufendem Geschäftsbetrieb schnell und wirksam umzusetzen.

Stabile Versorgung während der Restrukturierung: Keine Änderungen für Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen

Das Sanierungsteam hat sich einen umfangreichen Überblick über die Situation des Betriebes verschafft. Der Geschäftsbetrieb mit 70 Mitarbeitern wird vollständig durch die Geschäftsleitung in Unterstützung des Sanierungsteams aufrechterhalten.

Rechtsanwalt und Betriebswirt Dr. Moritz Sponagel stellt klar „Es gibt keinen Anlass zur Sorge: Der Geschäftsbetrieb wird im vollen Umfang aufrechterhalten“.

Pflegeleistungen werden wie gewohnt erbracht, und Löhne sowie Gehälter sind durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Die finanzielle Entlastung durch diese Maßnahmen unterstützt das Unternehmen bei der geplanten Restrukturierung.

Die wirtschaftlichen Herausforderungen resultieren aus gestiegenen Energie- und Materialkosten sowie veränderten Rahmenbedingungen für die Refinanzierung von Investitionskosten. Diese teils massiven Kostensteigerungen sind in den jährlich mit den Pflegekassen ausgehandelten Budgets nicht vorgesehen und konnten aus den laufenden Einnahmen nicht refinanziert werden. Zuvor hatten bereits die Folgen der Corona-Pandemie finanzielle Rücklagen aufgezehrt.

Maßgeschneiderte Instrumente für Stabilisierung und Neuausrichtung: Eigenverwaltung als Schlüssel zum Erfolg

Die gewählte Vorgehensweise der Eigenverwaltung ermöglicht eine gezielte Stabilisierung und Neuausrichtung des Haus am Rosenwinkel. Die Eigenverwaltung erlaubt es, ungünstige Verträge leichter zu kündigen oder neu zu verhandeln, wobei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung bleibt. Das Instrument der Eigenverwaltung ist nur dann anwendbar, in denen Unternehmen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht

Beides ist bei uns der Fall“, betonen die Geschäftsführer Krone und Stövesand, „die Betreiberfirma ist nicht zahlungsunfähig.

Die Begleitung durch das auf Insolvenzverfahren sowie Sanierung und Eigenverwaltung spezialisierte Sanierungsteam, bestehend aus der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sponagel Rechtsanwält*innen aus Bremen sowie die Unternehmensberatung Worstbrock aus Osnabrück, sichert einen erfolgreichen Prozess. Das Haus am Rosenwinkel, mit einem gesunden Kern und Bestnoten der Medizinischen Dienste der Krankenkassen, strebt an, als neu aufgestellte und wirtschaftlich gesunde Einrichtung aus der Restrukturierung hervorzugehen.

Sanierungsberater Alexander Worstbrock betont: „Die Erfahrungen beim Haus am Rosenwinke belegen erneut, dass die Eigenverwaltung ein sinnvolles Instrument für eine erfolgreiche Sanierung und Neuausrichtung in Krisenzeiten, insbesondere im Pflegesektor, darstellen kann. Die frühzeitige Erkennung der Krise, die Auswahl des richtigen Weges und die konsequente Nutzung von Sanierungsinstrumenten sind dabei von entscheidender Bedeutung.“

Weitere Informationen zum Haus am Rosenwinkel:
www.drk-nienburg.de/drk-altenzentrum-stolzenau-rosewinkel

Weitere Informationen zu Dr. Sponagel Rechtsanwält*innen: www.sponagel-recht.de

Weitere Informationen zu Unternehmensberatung Worstbrock: www.worstbrock.de

– Ende Pressemitteilung –

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Flexicon AG setzt die Sanierung in Eigenverwaltung fort

– Pressemitteilung FLEXICON AG –

Erster Meilenstein auf dem Weg aus der Krise: Druckdienstleister Flexicon AG setzt die Sanierung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung fort

Halle (Westf.), 07. September 2023

Nachdem zunächst das sogenannte vorläufige Eigenverwaltungsverfahren durch das Amtsgericht Bielefeld angeordnet wurde, konnte nunmehr am 01. September 2023 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bei der Flexicon AG planmäßig eröffnet werden.

Mit Ende des Insolvenzgeldzeitraumes von drei Monaten werden die Mitarbeiter ab September 2023 mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wieder aus dem Unternehmen bezahlt. Trotz der Unsicherheiten in einer solchen Krisensituation hat es das Unternehmen geschafft, das Vertrauen bei Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden zu erhalten und somit eine Grundlage für den Fortbestand der Flexicon AG auch für die Zukunft zu schaffen.

Gabriele Kison als Vorstand:

„An dieser Stelle gilt es Dank zu sagen für das Vertrauen und die Unterstützung, die die Flexicon AG in den letzten Wochen durch Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Partnern entgegengebracht wurde. Nun gilt es an der Zukunft zu arbeiten und mit vollem Einsatz die Sanierung unseres Unternehmens fortzuführen.“

Die Herausforderung für die nächsten drei bis vier Monate wird es sein, die bereits eingeleiteten Sanierungsziele weiter umzusetzen und sich im Ergebnis mit den Gläubigern mittels eines Insolvenzplanes zu vergleichen. Dies ist nur mit Unterstützung und vollem Einsatz der Mitarbeiter sowie dem Vertrauen der Kunden und Lieferanten möglich. Zur weiteren Unterstützung des Sanierungsprozesses soll der aktuelle Sanierungsberater und Bevollmächtigte Rechtsanwalt Frank Stanitzke kurzfristig als Sanierungsvorstand berufen werden und den Vorstand bei der Umsetzung der weiteren Sanierungsmaßnahmen unterstützen.

Rechtsanwalt Frank Stanitzke als Sanierungsberater und Bevollmächtigter:

„Ein solches Sanierungsverfahren ist für alle Beteiligten eine Herausforderung und eine extreme Stresssituation. In den zweieinhalb Monaten des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens hat die Flexicon AG viel bewegt und geleistet. Trotz der herausfordernden Situation haben die Menschen bei Flexicon Außerordentliches geleistet und umgesetzt. Wir sind auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel.“

Dipl. Kfm. Alexander Worstbrock als Sanierungsberater:

„Bei der Flexicon AG wird erneut deutlich, wie effizient die Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument in Krisenzeiten sein kann. Die rechtzeitige Identifizierung der Krise, die Wahl des richtigen Weges und die Nutzung von Sanierungsmöglichkeiten sind von entscheidender Bedeutung. Die erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten verdient besondere Anerkennung. Ein herzlicher Dank geht an den Sachwalter und sein Team, aber vor allem auch an das Team der Flexicon AG, das in diesen anspruchsvollen Zeiten bisher hervorragende Arbeit geleistet hat.“

Im Rahmen des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens hat sich der durch das Gericht eingesetzte vorläufige Sachwalter und Sachverständige Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht aus der Kanzlei GÖRG, einen Überblick über das Unternehmen verschafft und gegenüber dem Gericht u. a. die von der Unternehmensleitung und den Sanierungsberatern erarbeiteten Aussichten der Fortführung und Sanierung der Flexicon AG bestätigt.

Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp als Sachwalter:

„Die erheblichen Anstrengungen aller Beteiligten in den letzten Wochen und die beeindruckende Unterstützung durch die Mitarbeiter stimmen mich optimistisch, dass die Sanierungsziele noch in diesem Jahr erreicht werden können.“

Weitere Informationen zum Unternehmen unter: www.flexicon-group.com
Weitere Informationen zu FUNK-TENFELDE unter www.funk-tenfelde.de
Weitere Informationen zu Unternehmensberatung Worstbrock: www.worstbrock.de
Weitere Informationen zu GÖRG Rechtsanwälte unter www.goerg.de

Kontakt:

Frau Gabriele Kison
(Vorstand)

Fon +49 5201 8719-0
Fax +49 5201 8719-10
E-Mail: info@flexicon.de

– Ende Pressemitteilung –

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E-Mail: johannes.wuebben@worstbrock.de
Tel: 0541 500 38-16

FLEXICON AG auf Sanierungskurs

– Pressemitteilung FLEXICON AG –

Weltweit tätiger Druckdienstleister Flexicon AG strebt Sanierung in Eigenverwaltung an

  • Unternehmen setzt laufende Restrukturierung unter dem Schutz des Insolvenzrechts fort
  • Rechtsanwalt Frank Stanitzke (Rechtsanwälte FUNK und TENFELDE) sowie Dipl. Kfm. Alexander Worstbrock (Unternehmensberatung Worstbrock) als Sanierungsberater und Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp (GÖRG Rechtsanwälte) als vorläufiger Sachwalter unterstützen und überwachen den Vorstand bei der Sanierung
  • Geschäftsbetrieb wird ohne Einschränkungen fortgeführt / Löhne und Gehälter der rund 185 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gesichert

Halle (Westf.), 26. Juni 2023 – Das mittelständische Dienstleistungsunternehmen Flexicon AG hat beim Amtsgericht Bielefeld einen Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben. Der Vorstand bleibt bei der Sanierung in Eigenverwaltung – anders als bei klassischen Insolvenzverfahren – in ihren Funktionen aktiv, wird aber durch Sanierungsexperten unterstützt und überwacht: So berät Rechtsanwalt Frank Stanitzke, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht aus der Kanzlei FUNK und TENFELDE in Osnabrück, gemeinsam mit dem Dipl. Kfm. Alexander Worstbrock von der Unternehmensberatung Worstbrock aus Osnabrück den Vorstand bei der operativen Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Zur Überwachung der Sanierung wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht aus der Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte, vom Amtsgericht Bielefeld zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Ziel ist es, das Unternehmen im Eigenverwaltungsverfahren zu restrukturieren und wirtschaftlich so aufzustellen, dass das operative Geschäft nachhaltig und langfristig wieder rentabel ist.

Die Flexicon AG litt seit der Corona-Pandemie und im weiteren Verlauf des russisch-ukrainischen Krieges an spürbaren Umsatzeinbußen. Trotz Planungen und Ankündigung der Kunden sind viele Aufträge ausgeblieben, so dass hierdurch über einen langen Zeitraum Umsätze fehlten und darüber hinaus Forderungsausfälle die Liquidität des Unternehmens belastet haben. Bereits eingeleitete Restrukturierungmaßnahmen greifen erst in den nächsten Wochen und Monaten.

Das Unternehmen bietet weltweit Dienstleistungen insbesondere für die Verpackungsindustrie von Markenherstellern an und beschäftigt derzeit rund 185 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flexicon AG wurden bereits über den aktuellen Stand der Dinge und die nächsten Schritte im Eigenverwaltungsverfahren informiert. Der laufende Geschäftsbetrieb wird ohne Einschränkung fortgeführt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind für drei Monate durch die Bundesagentur für Arbeit sichergestellt.

Gabriele Kison als Vorstand:

„Unser Ziel ist es, die bereits eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und die Flexicon AG für die Zukunft aufzustellen. Dazu wollen wir zusammen die Sanierungschancen nutzen, die die Eigenverwaltung bietet. In den kommenden Wochen werden wir mit Hochdruck daran arbeiten, die notwenigen Strukturen zu verbessern, um mit unseren qualifizierten Mitarbeitern, verlässlichen Lieferanten und starken Partnern unsere Qualität, Stärke und Flexibilität gegenüber unseren Kunden weiterhin unter Beweis zu stellen. Wir danken daher für die bisherige und zukünftige Unterstützung und Ihr Vertrauen.“

Weitere Informationen zum Unternehmen unter: www.flexicon-group.com
Weitere Informationen zu FUNK-TENFELDE unter www.funk-tenfelde.de
Weitere Informationen zu Unternehmensberatung Worstbrock: www.worstbrock.de

Weitere Informationen zu GÖRG Rechtsanwälte unter www.goerg.de

Kontakt:

Frau Gabriele Kison
(Vorstand)

Fon +49 5201 8719-0
Fax +49 5201 8719-10
E-Mail: info@flexicon.de

– Ende Pressemitteilung –

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Dienstleistung für Jung & Alt – Erfolgreiche Sanierung im Eigenverwaltungsverfahren

– Pressemitteilung Kanzlei WILLMERKÖSTER –

Celle, 08.02.2023

Geschäftsbetrieb beim Betreuungsdienst „Dienstleistung für Jung & Alt“ bleibt erhalten

  • Erfolgreiche Sanierung im Eigenverwaltungsverfahren

Celle, 08. Februar 2023 – Die Sanierung des ambulanten Betreuungsdienstes „Dienstleistung für Jung und Alt“ ist erfolgreich abgeschlossen. Damit kann der Geschäftsbetrieb in der Betreuung und Alltagshilfe für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen weiter fortgeführt werden. Das Unternehmen, das im Großraum Celle aktiv ist, hatte im November 2022 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Anhebung des Mindestlohnes sowie struktureller Defizite im Bereich des Abrechnungssystems einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Seitdem haben Rechtsanwalt Frank Stanitzke (Rechtsanwälte Dr. Funk und Dr. Tenfelde) als Bevollmächtigter und Dipl.-Kfm. Alexander Worstbrock (Managementberatung Worstbrock) als betriebswirtschaftlicher Berater das Unternehmen bei der operativen Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Dr. Malte Köster (Kanzlei WILLMERKÖSTER) hat den Sanierungsprozess als vorläufiger Sachwalter überwacht. Gemeinsam wurde ein Investorenprozess durchgeführt, der jetzt mit der Übernahme durch die neu gegründete „Dienstleistung für Jung & Alt GmbH“ erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Vereinbarung sieht dabei die Übernahme der aktuell insgesamt rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten in Hambühren und Celle vor. Über die finanziellen Details der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart.

Frank Stanitzke als Bevollmächtigter:

„Die hilfsbedürftigen Menschen sind auf die Unterstützung der Dienstleistung für Jung und Alt angewiesen. Lob und Dank an die Mitarbeiter, die in dieser Situation dem Unternehmen treu geblieben sind. Mit ihrer Unterstützung zur Sanierung konnten die Dienstleistungen bei den Kunden sichergestellt werden.“

Alexander Worstbrock als Sanierungsberater:

„Durch die frühzeitige Beauftragung konnten wir die Sanierungslösung vorbereiten und somit einen nahtlosen Übergang für die Zukunft gestalten. Das Ergebnis schafft Vertrauen für die Sanierung in Eigenverwaltung.“

Dr. Malte Köster als Sachwalter:

„Die gesamte Branche durchläuft eine schwierige Phase und steht strukturell vor großen Herausforderungen. Für Betreuungsdienste, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden, kann die Eigenverwaltung Sanierungschancen bieten. Unser gemeinsames Ziel war es, diese Chancen zu identifizieren und zu nutzen, denn der Bedarf an ambulanter Betreuung ist hoch. Basierend auf der sorgfältigen Arbeit der Eigenverwaltung ist es gemeinsam gelungen, Zukunftsperspektiven zu schaffen. Das ist vor allem eine gute Nachricht für die Menschen, die im Alltag auf Betreuung und Hilfe angewiesen sind. Wir wünschen dem gesamten Team alles Gute für den Neuanfang.“

Weitere Informationen zu FUNK und TENFELDE unter www.funk-tenfelde.de

Weitere Informationen zu Managementberatung WORSTBROCK unter www.worstbrock.de

Weitere Informationen zu WILLMERKÖSTER unter www.willmerkoester.de

Kontakt:
WILLMERKÖSTER
Meike Ostrowski
MAIL: Meike.Ostrowski@willmerkoester.de

– Ende Pressemitteilung –

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