Welche Gläubigergruppen können in das Verfahren einbezogen werden und welche nicht?
Es werden verschiedene Gläubigergruppen unterschieden, darunter besicherte Gläubiger, einfache Restrukturierungsgläubiger, nachrangige Restrukturierungsgläubiger und Inhaber von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten. Arbeitnehmerforderungen sind ausgenommen.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung