Welche Gläubigergruppen können in das Verfahren einbezogen werden und welche nicht?

Es werden verschiedene Gläubigergruppen unterschieden, darunter besicherte Gläubiger, einfache Restrukturierungsgläubiger, nachrangige Restrukturierungsgläubiger und Inhaber von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten. Arbeitnehmerforderungen sind ausgenommen.

Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung

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