Gibt es einen Vollstreckungsschutz im StaRUG-Verfahren?
Ja, das Restrukturierungsgericht kann auf Antrag Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagen oder einstweilen einstellen, wenn dies zur Verwirklichung des Restrukturierungsziels erforderlich ist.
Die genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung