Abtretungserklärung – was bedeutet das?
Warum muss ich eine Abtretungserklärung unterschreiben – und was bedeutet das für mich?
Viele Mitarbeitende sind unsicher, wenn sie erstmals eine Abtretungserklärung sehen. Das ist verständlich. Die Erklärung wird jedoch aus einem klaren Grund benötigt: Die Bank möchte sicherstellen, dass sie später das Insolvenzgeld erhält, das sie vorfinanziert hat.
Wichtig zu wissen:
- Die Abtretungserklärung ist kein Kreditvertrag des Mitarbeiters.
- Es findet kein Verzicht auf Lohn statt.
- Für die Beschäftigten entstehen daraus keine zusätzlichen Kosten.
Die Erklärung regelt nur, dass:
- nicht der einzelne Arbeitnehmer das Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhält,
- sondern die Bank, die den Lohn im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung bereits ausgezahlt hat.
In der Praxis werden Abtretungserklärung und Vorgehen in einer Mitarbeiterversammlung erläutert.
Die Unternehmensberatung Worstbrock bereitet diese Kommunikation gemeinsam mit dem Rechtsbeistand und der Geschäftsführung vor und sorgt für verständliche Unterlagen, damit Mitarbeitende wissen, was sie unterschreiben und warum.
Gilt Insolvenzgeld auch im Schutzschirm- oder Eigenverwaltungsverfahren?
Gilt Insolvenzgeld auch im Schutzschirm- oder Eigenverwaltungsverfahren?
Ja.
Auch im Schutzschirmverfahren und in der Eigenverwaltung kann Insolvenzgeld eingesetzt und vorfinanziert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wesentlich ist:
- Es muss später ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen werden.
- Nur dann liegt ein Insolvenzereignis im Sinne des Gesetzes vor.
Kommt es dagegen zu einer Sanierung ohne spätere Verfahrenseröffnung, wird kein Insolvenzgeld gezahlt. Deshalb ist eine frühzeitige und realistische Sanierungsplanung so wichtig.
Die Unternehmensberatung Worstbrock begleitet Unternehmen gemeinsam mit dem Rechtsbeistand durch:
- die Vorbereitung des Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens
- die Abstimmung mit der Agentur für Arbeit
- die Einbindung der Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Liquiditätsplanung
Was genau deckt Insolvenzgeld ab?
Was genau deckt Insolvenzgeld ab?
Insolvenzgeld umfasst grundsätzlich das Nettoarbeitsentgelt im Insolvenzgeldzeitraum. Es ist dabei auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Typische Bestandteile sind zum Beispiel:
- das laufende Grundgehalt
- im Zeitraum erarbeitete variable Vergütungen, etwa Provisionen
- bestimmte Einmalzahlungen, zum Beispiel anteiliges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn sie den Zeitraum betreffen oder eine Stichtagsregelung auslösen
- im Zeitraum angefallene Aufwendungen wie Reisekosten
- Entgelt bei Altersteilzeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
Vergütungsbestandteile, die nicht vom Insolvenzgeld erfasst werden, werden zu Insolvenzforderungen. Sie können zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Ob es später zu einer (anteiligen) Zahlung kommt, hängt von der vorhandenen Insolvenzmasse ab.
Für die konkrete Einordnung im Einzelfall arbeiten die Unternehmensberatung Worstbrock und der Rechtsbeistand eng zusammen und stimmen sich bei Bedarf mit der Agentur für Arbeit ab.
Muss ich als Mitarbeiter trotzdem einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen?
Muss ich als Mitarbeiter trotzdem einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen?
Ja.
Insolvenzgeld wird nicht automatisch gezahlt, auch wenn eine Vorfinanzierung vereinbart ist.
Wichtige Punkte:
- Insolvenzgeld gibt es nur, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellt.
- Die Frist beträgt in der Regel zwei Monate nach dem Insolvenzereignis.
- Die formalen Anforderungen sind handhabbar, trotzdem können Fehler den Anspruch gefährden.
In der Praxis werden Mitarbeitende deshalb oft unterstützt, beispielsweise durch:
- den Insolvenzverwalter oder Sachwalter
- die Geschäftsführung in Eigenverwaltung
- die Unternehmensberatung Worstbrock und den Rechtsbeistand im Rahmen einer organisierten „Antragsaktion“ im Betrieb
Typischer Ablauf aus Sicht der Mitarbeitenden:
- Die Löhne im Insolvenzgeldzeitraum fließen bereits aus der Insolvenzgeldvorfinanzierung über die Bank.
- Der Antrag bei der Agentur für Arbeit dient dazu, den gesetzlichen Anspruch zu sichern und die Zahlung an die Bank zu ermöglichen.
Ohne Vorfinanzierung müssten Beschäftigte häufig die Bearbeitungszeiten der Agentur für Arbeit überbrücken. Das kann mehrere Wochen dauern und im Einzelfall zu finanziellen Engpässen führen.
Was ist Insolvenzgeldvorfinanzierung
Was ist Insolvenzgeldvorfinanzierung und wie funktionieren pünktliche Löhne in der Krise?
In vielen Verfahren reicht es nicht, dass Insolvenzgeld irgendwann gezahlt wird. Die Löhne sollen pünktlich auf dem Konto der Mitarbeitenden ankommen. Dafür wird häufig eine Insolvenzgeldvorfinanzierung eingesetzt.
Der Ablauf in Kurzform:
- Eine Bank stellt dem Unternehmen ein Darlehen zur Verfügung.
- Aus diesem Darlehen werden die Nettoentgelte an die Mitarbeitenden ausgezahlt.
- Die Mitarbeitenden unterschreiben eine Abtretungserklärung.
- Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechnet die Bundesagentur für Arbeit das Insolvenzgeld und zahlt es an die Bank.
- Mit diesem Geld wird das Darlehen ganz oder teilweise zurückgeführt. Zinsen und Gebühren trägt in der Regel das Unternehmen bzw. die Insolvenzmasse.
Vorteile:
- Für Mitarbeitende:
Löhne und Gehälter im Insolvenzgeldzeitraum kommen weiter pünktlich. - Für das Unternehmen:
Die knappe Liquidität wird geschont, der Betrieb bleibt stabil, die Chancen der Sanierung steigen.
Die Unternehmensberatung Worstbrock bereitet die Insolvenzgeldvorfinanzierung gemeinsam mit dem Rechtsbeistand vor, führt Gespräche mit Banken und stimmt die Eckpunkte mit der Bundesagentur für Arbeit ab.
Wann besteht Anspruch auf Insolvenzgeld?
Wann besteht Anspruch auf Insolvenzgeld?
Ein Anspruch auf Insolvenzgeld entsteht nur, wenn ein Insolvenzereignis vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wird
- der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird
- der Betrieb vollständig eingestellt wird und absehbar kein Insolvenzantrag gestellt wird
Für höchstens drei Monate vor diesem Ereignis kann Insolvenzgeld gezahlt werden. Dieser Zeitraum wird als Insolvenzgeldzeitraum bezeichnet.
Wichtig:
- Vor der Eröffnung des Verfahrens zahlt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel kein Insolvenzgeld aus.
- Ohne weitere Gestaltung entsteht daher eine Lücke: Die Mitarbeitenden warten auf Geld, das Unternehmen kann oft nicht mehr zahlen.
Genau hier setzen in der Praxis Sanierungskonzepte und die Insolvenzgeldvorfinanzierung an.


