Aber was bedeutet StaRUG eigentlich?
StaRUG – einfach erklärt
Das StaRUG, das „Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz“, ist ein modernes Werkzeug für Unternehmen, die in eine finanzielle Krise geraten, aber eine Insolvenz vermeiden möchten. Es bietet die Möglichkeit, frühzeitig Maßnahmen zur Sanierung zu ergreifen und so langfristig wirtschaftlich stabil zu bleiben.
Wie funktioniert das StaRUG?
Das StaRUG ermöglicht Unternehmen, einen Restrukturierungsplan zu erstellen, um Schulden neu zu ordnen und mit Gläubigern verbindliche Vereinbarungen zu treffen. Der große Vorteil: Dies geschieht außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens, was weniger öffentlich ist und die Reputation des Unternehmens schützt. Während dieser Phase sind Unternehmen vor Zwangsmaßnahmen wie Kontopfändungen oder Kündigungen durch Gläubiger geschützt.
Die Vorteile des StaRUG:
- Frühzeitige Stabilisierung: Unternehmen können schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit aktiv werden.
- Schutz vor Gläubigermaßnahmen: Während des Restrukturierungsverfahrens sind Vollstreckungen und Kündigungen blockiert.
- Verbindliche Vereinbarungen: Gläubiger müssen sich an den Restrukturierungsplan halten, sobald er genehmigt ist.
- Flexibilität: Das Verfahren kann individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten werden und ist weniger formal als eine Insolvenz.
- Vertraulichkeit: Anders als ein öffentliches Insolvenzverfahren bleibt das StaRUG weitgehend diskret.
Ein praktisches Beispiel:
Ein mittelständisches Handelsunternehmen, das auf den Import und Vertrieb von hochwertigen Baustoffen spezialisiert ist, sieht sich durch gestiegene Transportkosten und Materialpreise finanziellen Herausforderungen gegenüber. Um drohende Zahlungsausfälle zu vermeiden, nutzt die Geschäftsführung das StaRUG, um mit Gläubigern neue Zahlungsvereinbarungen auszuhandeln. Während des Prozesses ist das Unternehmen vor rechtlichen Maßnahmen geschützt und gewinnt Zeit, um seine Geschäftskosten zu senken und neue Absatzmärkte zu erschließen.
Unsere Rolle:
Die Unternehmensberatung Worstbrock unterstützt Unternehmen bei der Anwendung des StaRUG mit umfassender kaufmännischer und rechtlicher Expertise. Wir helfen Ihnen, einen klaren Restrukturierungsplan zu entwickeln, der sowohl Ihre Gläubiger überzeugt als auch Ihre Liquidität sichert. Durch unsere Erfahrung in der Verhandlungsführung mit Gläubigern und unsere Fähigkeit, komplexe wirtschaftliche Situationen zu analysieren, sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen nicht nur die Krise übersteht, sondern gestärkt daraus hervorgeht.
Zusammenfassung:
Das StaRUG ist ein entscheidendes Instrument für Unternehmen, die frühzeitig handeln und eine Insolvenz vermeiden möchten. Mit der Unterstützung der Unternehmensberatung Worstbrock können Sie diesen Prozess effizient und nachhaltig gestalten – und Ihre wirtschaftliche Zukunft sichern.
Aber was bedeutet Eigenverwaltung eigentlich?
Eigenverwaltung – einfach erklärt
Die Eigenverwaltung ist ein spezielles Verfahren im Insolvenzrecht, das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine Chance gibt, die Kontrolle über ihre Geschäfte zu behalten. Sie ermöglicht es, finanzielle Probleme unter eigener Leitung zu lösen, während ein neutraler Experte, der sogenannte Sachwalter, den Prozess überwacht.
Wie funktioniert die Eigenverwaltung?
Im Gegensatz zur klassischen Insolvenz, bei der ein Insolvenzverwalter das Unternehmen führt, bleibt bei der Eigenverwaltung die Geschäftsführung im Amt. Unterstützt wird sie von einem Sachwalter, der sicherstellt, dass die Rechte der Gläubiger gewahrt bleiben. Gemeinsam wird ein Sanierungsplan entwickelt, der Schulden neu strukturiert und eine langfristige Stabilität ermöglicht.
Die Vorteile der Eigenverwaltung:
- Unabhängigkeit bewahren: Die Geschäftsführung bleibt handlungsfähig und kann ihre unternehmerische Expertise in den Sanierungsprozess einbringen.
- Optimierte Kosten: Durch den Wegfall eines Insolvenzverwalters können Verfahrenskosten reduziert werden.
- Schnelle Umsetzung: Maßnahmen zur Stabilisierung können zügig ergriffen werden, oft innerhalb weniger Monate.
- Gläubigerschutz: Während des Verfahrens sind Unternehmen vor Pfändungen und anderen Zwangsmaßnahmen geschützt.
- Erhalt der Geschäftsfähigkeit: Der Betrieb kann ohne größere Unterbrechungen fortgeführt werden.
Ein praktisches Beispiel:
Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen, das auf Präzisionsbauteile für die Automobilindustrie spezialisiert ist, gerät durch den plötzlichen Wegfall eines Großkunden in finanzielle Schieflage. Trotz der Krise verfügt das Unternehmen über ein funktionierendes Geschäftsmodell und eine treue Kundenbasis. Die Geschäftsführung entscheidet sich für ein Verfahren in Eigenverwaltung, um die Schulden zu restrukturieren und neue Märkte zu erschließen. Während der Sanierungsphase kann der Betrieb weiterlaufen, und wichtige Investitionen in Innovationen werden nicht gestoppt. Unterstützt wird die Geschäftsführung durch einen Sachwalter, der den Prozess überwacht.
Unsere Rolle (Unternehmensberatung Worstbrock):
Die Unternehmensberatung Worstbrock begleitet Unternehmen in der Eigenverwaltung durch fundierte kaufmännische Expertise und praxisnahe Beratung. Wir analysieren die finanzielle Situation, erarbeiten Sanierungskonzepte und koordinieren die Verhandlungen mit Gläubigern. Mit über 30 Jahren Erfahrung stellen wir sicher, dass Unternehmen während der Sanierungsphase nicht nur stabilisiert, sondern auch zukunftsfähig aufgestellt werden.
Zusammenfassung:
Die Eigenverwaltung ist eine ideale Lösung für Unternehmen, die ihre Geschäftsführung beibehalten und gleichzeitig ihre wirtschaftliche Situation verbessern möchten. Mit der Unternehmensberatung Worstbrock an Ihrer Seite gewinnen Sie die notwendige Unterstützung, um diese Herausforderung erfolgreich zu meistern.
Due Diligence bei einem Asset Deal
Was ist Due Diligence und warum ist sie wichtig bei einem Asset Deal?
Due Diligence ist der Prozess der sorgfältigen Prüfung und Analyse eines Unternehmens vor dem Kauf, um alle relevanten finanziellen, rechtlichen und operativen Risiken zu identifizieren. Dies umfasst die Prüfung von Verträgen, Vermögenswerten, rechtlichen Verpflichtungen, Finanzen und Geschäftsbeziehungen. Eine gründliche Due Diligence ist essenziell, um sicherzustellen, dass der Käufer genau weiß, was er übernimmt und welche potenziellen Risiken existieren. Sie hilft zudem, den Wert der Vermögenswerte korrekt zu bestimmen und etwaige Risiken rechtzeitig zu erkennen, die in den Kaufverhandlungen berücksichtigt werden sollten. Im Kontext eines M&A (Mergers and Acquisitions)-Prozesses ist die Due Diligence daher ein unverzichtbares Instrument, um den Kaufpreis und die Transaktionsstruktur optimal zu gestalten.
Rechtliche Anforderungen bei Asset Deal im Sanierungsverfahren
Welche rechtlichen Anforderungen gibt es bei einem Asset Deal im Sanierungsverfahren?
Wie bei jeder Transaktion gibt es rechtliche Anforderungen, die zu beachten sind. Diese betreffen insbesondere die Übertragung von Vermögenswerten und Verträgen. Ein Insolvenzverwalter kann unter bestimmten Umständen einen Asset Deal anfechten, falls er als nachteilig für die Gläubiger angesehen wird. Mit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung und frühzeitiger Planung lassen sich jedoch viele dieser Herausforderungen vermeiden.
Sinn eines Asset Deal bei Sanierungen
Wann ist ein Asset Deal im Sanierungsverfahren sinnvoll?
Ein Asset Deal ist besonders geeignet, wenn nur bestimmte Teile des Unternehmens fortgeführt werden sollen oder wenn das Unternehmen insolvenzgefährdet ist. Durch den schnellen Verkauf von Vermögenswerten kann der Betrieb aufrechterhalten und Arbeitsplätze gesichert werden.
Asset Deal und Eigenverwaltung
Welche Rolle spielt die Eigenverwaltung bei einem Asset Deal?
Die Eigenverwaltung ermöglicht es, dass die Geschäftsführung des Unternehmens weiterhin operativ tätig bleibt, während ein Sachwalter den Prozess überwacht. Der Asset Deal unterstützt in diesem Kontext die Schaffung von Liquidität, um die Sanierung zu finanzieren, ohne dass die Kontrolle des Unternehmens vollständig abgegeben werden muss.