Referenzen aus dem Bereich Sanierung- und Eigenverwaltung

Aber was bedeutet Eigenverwaltung eigentlich?

Eigenverwaltung – einfach erklärt

Die Eigenverwaltung ist ein spezielles Verfahren im Insolvenzrecht, das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine Chance gibt, die Kontrolle über ihre Geschäfte zu behalten. Sie ermöglicht es, finanzielle Probleme unter eigener Leitung zu lösen, während ein neutraler Experte, der sogenannte Sachwalter, den Prozess überwacht.

Wie funktioniert die Eigenverwaltung?

Im Gegensatz zur klassischen Insolvenz, bei der ein Insolvenzverwalter das Unternehmen führt, bleibt bei der Eigenverwaltung die Geschäftsführung im Amt. Unterstützt wird sie von einem Sachwalter, der sicherstellt, dass die Rechte der Gläubiger gewahrt bleiben. Gemeinsam wird ein Sanierungsplan entwickelt, der Schulden neu strukturiert und eine langfristige Stabilität ermöglicht.

Die Vorteile der Eigenverwaltung:

  • Unabhängigkeit bewahren: Die Geschäftsführung bleibt handlungsfähig und kann ihre unternehmerische Expertise in den Sanierungsprozess einbringen.
  • Optimierte Kosten: Durch den Wegfall eines Insolvenzverwalters können Verfahrenskosten reduziert werden.
  • Schnelle Umsetzung: Maßnahmen zur Stabilisierung können zügig ergriffen werden, oft innerhalb weniger Monate.
  • Gläubigerschutz: Während des Verfahrens sind Unternehmen vor Pfändungen und anderen Zwangsmaßnahmen geschützt.
  • Erhalt der Geschäftsfähigkeit: Der Betrieb kann ohne größere Unterbrechungen fortgeführt werden.

Ein praktisches Beispiel:

Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen, das auf Präzisionsbauteile für die Automobilindustrie spezialisiert ist, gerät durch den plötzlichen Wegfall eines Großkunden in finanzielle Schieflage. Trotz der Krise verfügt das Unternehmen über ein funktionierendes Geschäftsmodell und eine treue Kundenbasis. Die Geschäftsführung entscheidet sich für ein Verfahren in Eigenverwaltung, um die Schulden zu restrukturieren und neue Märkte zu erschließen. Während der Sanierungsphase kann der Betrieb weiterlaufen, und wichtige Investitionen in Innovationen werden nicht gestoppt. Unterstützt wird die Geschäftsführung durch einen Sachwalter, der den Prozess überwacht.

Unsere Rolle (Unternehmensberatung Worstbrock):

Die Unternehmensberatung Worstbrock begleitet Unternehmen in der Eigenverwaltung durch fundierte kaufmännische Expertise und praxisnahe Beratung. Wir analysieren die finanzielle Situation, erarbeiten Sanierungskonzepte und koordinieren die Verhandlungen mit Gläubigern. Mit über 30 Jahren Erfahrung stellen wir sicher, dass Unternehmen während der Sanierungsphase nicht nur stabilisiert, sondern auch zukunftsfähig aufgestellt werden.

Zusammenfassung:

Die Eigenverwaltung ist eine ideale Lösung für Unternehmen, die ihre Geschäftsführung beibehalten und gleichzeitig ihre wirtschaftliche Situation verbessern möchten. Mit der Unternehmensberatung Worstbrock an Ihrer Seite gewinnen Sie die notwendige Unterstützung, um diese Herausforderung erfolgreich zu meistern.

Übertragende Sanierung

Was bedeutet übertragende Sanierung?

Eine übertragende Sanierung ist eine Art von Insolvenzverfahren, bei der das Unternehmen weiterbetrieben wird, anstatt es zu liquidieren. Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren und es so zu stabilisieren, dass es in Zukunft wieder profitabel wird. Im Rahmen einer übertragenden Sanierung werden Vermögenswerte, Schulden und Verbindlichkeiten auf eine neue Rechtsperson übertragen. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, sich von seinen alten Schulden zu befreien und einen Neuanfang zu machen. Der Vorteil einer übertragenden Sanierung besteht darin, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortsetzen und Arbeitsplätze erhalten kann, anstatt sie zu verlieren.

Insolvenzverwalter

Was ist ein Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter ist eine fachkundige Person, die vom Insolvenzgericht bestellt wird, um das Vermögen eines insolventen Unternehmens zu verwalten. Er hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Vermögen möglichst effizient und gerecht verkauft wird, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen. Der Insolvenzverwalter hat dabei umfassende Befugnisse und ist zuständig für die Überwachung und Verwaltung des Insolvenzverfahrens. Dazu gehören Aufgaben wie die Überwachung des Geschäftskontos, die Überprüfung von Verträgen und Geschäftstransaktionen und die Überwachung der Maßnahmen, die zur Beilegung der Insolvenz notwendig sind.

Schutzschirmverfahren

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Ein Schutzschirmverfahren ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts, das Unternehmen in einer schwierigen finanziellen Lage ermöglicht, eine Lösung für ihre Schulden zu finden, ohne dass sie sich sofort in die Insolvenz begeben müssen. Im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens wird ein Unternehmen unter Schutz gestellt, indem es vorübergehende Befreiung von Gläubigerforderungen erhält. Dies ermöglicht dem Unternehmen, Zeit und Ressourcen für eine Sanierung oder eine Umstrukturierung zu nutzen.

Der Schutz kann nur dann gewährt werden, wenn das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose hat und wenn das Insolvenzgericht von der Möglichkeit einer Sanierung überzeugt ist. Ein Schutzschirmverfahren kann entweder als Eigenverwaltungsverfahren oder als Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden.

Unterschied zwischen Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss

Was ist der Unterschied zwischen Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss?

Der Gläubigerausschuss und die Gläubigerversammlung sind zwei unterschiedliche Gremien, die im Rahmen einer Insolvenz bestehen können. Der Gläubigerausschuss leistet Unterstützung für den Insolvenzverwalter, während die Gläubigerversammlung das höchste beschlussfassende Gremium im Rahmen einer Insolvenz ist.

Gläubigerversammlung

Was ist die Gläubigerversammlung?

Eine Gläubigerversammlung ist ein formales Treffen von Gläubigern eines insolventen Unternehmens. Diese Versammlungen werden während eines Insolvenzverfahrens abgehalten und dienen dazu, die Gläubiger über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen und Entscheidungen zu treffen. Die Gläubigerversammlung wird von einem Insolvenzverwalter oder einem Sachwalter geleitet und kann eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Insolvenzverfahrens und der Verteilung der Vermögenswerte des Unternehmens an die Gläubiger spielen.

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