– Pressemitteilung –

Lambert GmbH in vorläufiger Eigenverwaltung

Geschäftsbetrieb läuft weiter. Löhne und Gehälter sind gesichert.

Mönchengladbach, 11.11.2025 – Das Amtsgericht Mönchengladbach hat mit Beschluss vom 25.08.2025 die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Lambert GmbH angeordnet. Der Geschäftsbetrieb wird seitdem ohne Unterbrechung fortgeführt. Löhne und Gehälter sind im Rahmen des Insolvenzgeldes gesichert.

Geschäftsbetrieb wird unverändert fortgeführt

Kundenaufträge werden planmäßig bearbeitet. Service und Lieferfähigkeit bleiben gewährleistet. Die Kommunikation mit Handelspartnern erfolgt transparent. Prozesse und Lieferketten bleiben stabil.

Lambert steht seit 1967 für Möbel und Wohnaccessoires aus natürlichen Materialien mit handwerklichem Unikatcharakter. Das Sortiment umfasst rund 2.000 Artikel. Die rund 70 Mitarbeitenden sind beschäftigt. Rund 350 Fachhandelspartner arbeiten mit dem Unternehmen zusammen.

Geschäftsführer Ole Franke erklärt:

„Wir starten das Verfahren mit klarer Linie. Priorität hat ein stabiler Betrieb und verlässliche Qualität für unsere Kunden und Handelspartner. Wir setzen auf die enge Zusammenarbeit mit Sachwalter, Beratern und unserer Belegschaft.“

Begleitung durch erfahrene Sanierer

Die kaufmännische Begleitung übernimmt Dipl.-Kfm. Alexander Worstbrock, von der Unternehmensberatung Worstbrock. Vorläufiger Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr von White & Case LLP in Düsseldorf. Die rechtliche Begleitung liegt bei den Rechtsanwälten Tjark Symalla und Ralph-Leonhard Fugger von der Kanzlei Niemeyer · Lißner.

Die Eigenverwaltung ist ein gerichtlich überwachtes Sanierungsverfahren. Die unternehmerische Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung. Der Sachwalter führt – im Gegensatz zu einem Insolvenzverwalter mit rein überwachender Funktion und schützt die Interessen der Gläubiger. Das Verfahren wird vom Gericht nur in Betracht gezogen, wenn eine glaubhafte Sanierungsfähigkeit erkennbar ist.

Herausforderungen des stationären Handels und Ausblick

Umsatzrückgänge, gestiegene Einkaufspreise und Kaufzurückhaltung haben die Entscheidung ausgelöst.

Alexander Worstbrock ordnet ein:

„Die Branche steht vor spürbaren Herausforderungen. Das Marktumfeld bleibt anspruchsvoll. Mit der vorläufigen Eigenverwaltung setzt die Lambert GmbH einen konsequenten Schritt. Das Verfahren schafft Ordnung und eröffnet Handlungsspielräume. In diesem Rahmen können Optionen geprüft und neue Perspektiven ausgelotet werden.“

Ziel ist die Stabilisierung des Geschäfts und die Prüfung tragfähiger Optionen.

Kontakt

Lambert GmbH
Konstantinstraße 303
41238 Mönchengladbach
https://www.lambert-home.de/

White & Case LLP
Graf-Adolf-Platz 15
40213 Düsseldorf
https://inso.whitecase.com/

Kanzlei Niemeyer · Lißner Rechtsanwälte,
Lengericher Landstraße 34
49078 Osnabrück
https://kanzlei-niemeyer.de/

Unternehmensberatung Worstbrock
Am Schölerberg 9
49082 Osnabrück
https://worstbrock.de/

– Ende Pressemitteilung –

Für Rückfragen an die Unternehmensberatung Worstbrock steht Ihnen Herr Johannes Wübben  gerne zur Verfügung

E-Mail: johannes.wuebben@worstbrock.de
Tel: 0541 500 38-16

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